Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft haben folgende Tätigkeitsbereiche zu verantworten:[1]
- Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz,
- Betriebswirtschaftliches Handeln und Arbeitsorganisation,
- ökologische Kreisläufe, Umweltschutztechnik und Qualitätssicherung, Kommunal- und Arbeitshygiene,
- Disponieren von Behältern und Fahrzeugen,
- Grundlagen der Maschinen- und Verfahrenstechnik, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
- Arbeits- und Hilfsstoffe, Gefahrstoffe einschließlich gefährliche Arbeitsstoffe,
- Lagerhaltung und innerbetrieblicher Transport,
- Sammlung, Deklarieren und Kontrolle von Abfällen, Sortieren nach Abfallarten, Vertrieb,
- Abfallentsorgung, -behandlung und -verwertung (Abtrennung wiederverwertbarer Stoffe),
- Identifizieren, Aussortieren, Zwischenlagern bzw. Entsorgen von Sonderabfällen (z. B. asbest- oder mineralfaserhaltige Stoffe),
- Verlade- und Transporttätigkeiten,
- Bedienen von Maschinen sowie mechanische, pneumatische und hydraulische Einrichtungen und Beseitigen von Störungen,
- Logistik und Disposition, Wartung und Instandhaltung,
- Dokumentation der o. g. Betriebsabläufe,
- Kundenberatung mit den Schwerpunkten: Nutzung von Abfall und Altmaterialien als alternative Rohstoffe, innovatives Recycling mithilfe erneuerbarer Energien.[2]
Schweifel: Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft – Ausbildung gestalten, Bonn 2016.
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