Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Zusammenfassung
Fachkunde im Strahlenschutz wird von der Strahlenschutzverordnung als Voraussetzung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen gefordert. Sie setzt sich aus einer geeigneten Ausbildung für das jeweilige Fachgebiet, praktischer Erfahrung und einer erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zusammen. Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden.
1 Wer braucht die Fachkunde?
Die StrlSchV misst der Fachkunde im Strahlenschutz eine hohe Bedeutung bei. Als Grundsatz gilt, dass bei jedem genehmigungspflichtigen Umgang eine fachkundige Person benannt werden muss. Fachkunde wird zunächst ausnahmslos von Strahlenschutzbeauftragten verlangt. Wenn der Strahlenschutzverantwortliche, aus welchen Gründen auch immer, keine Strahlenschutzbeauftragten bestellt, dann muss er selbst die Fachkunde besitzen. Darüber hinaus fordert die StrlSchV die Fachkunde u. a. bei:
- Medizinphysik-Experten,
- Ärzten, die die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung leiten,
- medizinisch-technischen Assistenten, wenn sie bei dieser Anwendung mitwirken,
- ermächtigten Ärzten,
- Aufsichtspersonen von Auszubildenden, die mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen,
- technischem Personal beim Betrieb von anzeigepflichtigen Röntgenanlagen oder Störstrahlern,
- anzeigebedürftigem Betrieb von Raumfahrzeugen,
- aber auch bei Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität.
2 Wie erwirbt man die Fachkunde?
Die erforderliche Fachkunde wird entweder in der hauptberuflichen Ausbildung, zum Beispiel zum Strahlenschutz-Assistenten BA (Berufsakademie), Strahlenschutz-Ingenieur BA oder zur medizinisch-technischen Radiologieassistentin erworben oder als Zusatzqualifikation in Kursen anerkannter Kursstellen vermittelt. Die "praktische Erfahrung" wird in der StrlSchV nicht näher definiert. In der Regel wird darunter aber eine längere berufliche Tätigkeit in Verbindung mit Strahlenschutz-Aufgaben verstanden.
Fachkunderichtlinie
Da die Anforderungen an die Ausbildung und die praktische Erfahrung sowie die Lehrinhalte der erforderlichen Kurse je nach Einsatzgebiet und der Art des Umgangs sehr unterschiedlich sind, gibt es neben der allgemeinen auch zahlreiche spezielle Ausbildungen der Fachkunde. Die entsprechenden Lernziele und Lehrinhalte sind in einer "Fachkunderichtlinie" festgelegt.
3 Wie wird die Fachkunde nachgewiesen?
Entsprechend den Anforderungen an die Fachkunde sind als Belege ein Zeugnis über eine für den Anwendungsbereich geeignete Ausbildung oder eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen sowie der Nachweis über die praktische Erfahrung erforderlich. Die zuständige Behörde prüft den Erwerb der Fachkunde und stellt eine Bescheinigung aus. Allerdings darf die Kursteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
4 Wie wird die Fachkunde aktualisiert?
Die Fachkunde muss mindestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Die Aktualisierung kann durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Der Nachweis über die durchgeführte Fortbildung ist auf Anforderung der zuständigen Stelle zu erbringen. Diese kann im Falle begründeter Zweifel an der erforderlichen Fachkunde eine Überprüfung der Fachkunde veranlassen. Auch kann sie die Fortgeltung der Fachkunde mit Auflagen versehen oder die Fachkunde entziehen, wenn der Nachweis über die Fortbildungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird.