Dipl.-Ing. Andreas Terboven
6.1 Arbeiten an Brems- und Kupplungsbelägen
Seit ca. 1985 werden in Kraftfahrzeugen asbestfreie Brems- und Kupplungsbeläge eingesetzt, seit dem 1.1.1995 sind asbesthaltige Beläge in Deutschland verboten. Dennoch können auch die Beläge jüngerer Fahrzeuge organische und anorganische Fasern enthalten, die durch geeignete Maßnahmen (z. B. eine staubbindende Nassreinigung mit einem Heißdampf-Waschgerät oder Absaugung mit einem K1-Staubsauger) zu entfernen sind. Eine Schutzbrille, Handschuhe sowie eine geeignete Staubschutzmaske sind hierbei zu tragen.
Ein Abblasen des Abriebstaubs ist nicht zulässig.
Asbesthaltige Brems- und Kupplungsbeläge können nur noch in Oldtimern oder Spezialfahrzeugen vorkommen. Alle Arbeiten an asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden. Es müssen die Forderungen der TRGS 519 "Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" beachtet werden. So dürfen diese Arbeiten ausschließlich von einer befähigten Person durchgeführt werden. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist zu veranlassen. Des Weiteren müssen der Umgang und die Entsorgung der asbesthaltigen Bauteile fachgerecht erfolgen.
Für das Entfernen von asbesthaltigen Reibbelägen sind nach der TRGS 519 standardisierte Arbeitsverfahren erstellt worden, die zu beachten sind.
6.2 Arbeiten am Kraftstoffsystem von Benzinmotoren
Aufgrund der hohen Explosionsgefahr dürfen Arbeiten am Kraftstoffsystem von Ottomotoren nicht über Arbeitsgruben und Unterfluranlagen durchgeführt werden (es sei denn, dass keine Hebebühnen oder Einrichtungen vorhanden sind, die das Arbeiten über Flurebene ermöglichen).
Insbesondere beim Wechsel von Benzinfiltern besteht das Risiko, dass Kraftstoff in größeren Mengen austritt. Um dies zu verhindern wurden Werkzeuge entwickelt, die einen weitgehend trockenen Filterausbau gewährleisten (sofern der Filter gut zugänglich ist).
Bei Arbeiten an Kraftstoffsystemen ist auf die Vermeidung von Zündquellen zu achten. Schweißen oder Arbeiten mit dem Winkelschleifer dürfen nicht in der Nähe durchgeführt werden. Beim Einsatz von Handlampen ist zu beachten, dass diese mit einem Überglas und Schutzkorb versehen sind.
Sollte trotz aller Vorsichtmaßnahmen Benzin auf die Kleidung geraten sein, so ist die getränkte Kleidung unverzüglich zu wechseln. Jeglicher Hautkontakt mit Kraftstoff ist zu vermeiden.
6.3 Arbeiten an Batterien
Beim Laden von Batterien bildet sich Wasserstoff, ein hoch explosives Knallgas.
Es wird empfohlen, gesonderte Räume für den Umgang mit Batterien einzurichten, um die aggressiven Gase und Batteriesäuren aus dem allgemeinen Arbeitsraum fernzuhalten. Durch eine natürliche Lüftung (Zuluft in Bodennähe, Abluft an der Decke) kann eine Knallgasansammlung sicher vermieden werden. Zündquellen sind in der Nähe von Batterieladeplätzen zu vermeiden.
Beim Befüllen einer Batterie mit Schwefelsäure ist entsprechende Persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus säurefesten Handschuhen mit langen Stulpen, einer säurefesten Schürze und Augenschutz zu tragen.
6.4 Elektrotechnische Arbeiten an Hochvoltsystemen
In Kraftfahrzeugen werden Spannungen von mehr als 25 V (Wechselstrom) bzw. 60 V (Gleichstrom) als Hochvolt bezeichnet. Diese Hochvoltsysteme kommen z. B. in Hybrid- oder reinen Elektrofahrzeugen zum Einsatz. Da von Hochvoltsystemen grundsätzlich eine Gefahr für Menschen ausgeht, haben sich die Hersteller auf orangefarbene Kabel und einen Aufkleber mit dem Hinweis "Hochvolt" geeinigt. Auf den Hochvolt-Batterien sind die höheren Voltzahlen angegeben.
Arbeiten an Hochvoltsystemen dürfen erst durchgeführt werden, wenn Maßnahmen gegen elektrischen Schlag, Kurzschlüsse und Lichtbögen ergriffen wurden. Es gelten auch hier die 5 Sicherheitsregeln an elektrischen Anlagen:
- Freischalten.
- Gegen Wiedereinschalten sichern.
- Spannungsfreiheit feststellen.
- Erden und kurzschließen.
- Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
In jedem Fall sind die ersten 3 Regeln einzuhalten. Ob die vierte und fünfte Regel anzuwenden sind, muss im Einzelfall festgelegt werden.
Da selbst bei abgeschalteter HV-Spannung noch Restladungen vorhanden sein können, ist unbedingt nach den Herstellerempfehlungen die Spannungsfreiheit festzustellen. Diese Arbeiten dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person durchgeführt werden.
Mitarbeiter, die Arbeiten an HV-Anlagen durchführen, müssen hierfür qualifiziert sein. Der Umfang der Qualifizierung hängt von der Gefährdung und den Vorkenntnissen ab. Die Qualifizierung ist in 3 Stufen unterteilt:
- Die erste Stufe umfasst die nichtelektrotechnischen Arbeiten an Fahrzeugen mit HV-Systemen. Dies können beispielsweise Radwechsel, Arbeiten an der Bremsanlage oder Karosseriearbeiten in der Nähe der HV-Anlage sein. Die Mitarbeiter können bei diesen Tätigkeiten durch fehlerhafte Handlungen gefährdet werden und müssen daher über die möglichen Gefahren unterwiesen sein.
- Die zweite Stufe beinhaltet Arbeiten an HV-Systemen in spannungsfreiem Zustand. Hierzu zählen u. a. das Wechseln von HV-Komponenten wie Klimaanlagen und Ölpumpen in spannungslose...