Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Aufgrund der Kostenersparnis gegenüber einem Benzinmotor sowie aus Umweltschutzaspekten werden mittlerweile auch Kraftfahrzeuge mit Autogas betrieben. Meist werden diese Fahrzeuge mit einem Gemisch aus Propan/Butan betankt, kurz LPG (Liquified Petroleum Gas) genannt. Darüber hinaus fallen aber auch Fahrzeuge, die mit Erdgas oder Wasserstoff angetrieben werden, unter den Begriff Autogasanlagen.
Die mit einer Gasanlage ausgerüsteten Fahrzeuge müssen regelmäßig in einer zur Durchführung von Gassystemeinbauprüfungen (GSP) oder von Gasanlagenprüfungen (GAP) anerkannten Werkstatt gewartet und instandgesetzt werden. Die mit diesen Arbeiten betrauten Mitarbeiter müssen einen entsprechenden Sachkundenachweis besitzen.
Bereits vor dem Beginn der Arbeiten an einem Fahrzeug mit Gasanlage sollen durch eine Befragung genaue Informationen über den Zustand und etwaige Mängel der Gasanlage eingeholt werden. Vor der Einfahrt in die Werkstatt ist dann die Dichtigkeit der Gasanlage zu ermitteln. Diese Prüfung kann mit einem Lecksuchgerät oder einem Lecksuchspray durchgeführt werden. Bei Undichtigkeiten muss das Fahrzeug im Freien belassen werden. In diesem dürfen sich im Umkreis von 10 m um das Fahrzeug keine Gruben, Kanäle o. Ä. und keine Zündquellen befinden, da LPG schwerer als Luft ist.
Sofern keine Arbeiten mit kontrollierter Gasfreisetzung durchgeführt werden und die Gasanlage technisch dicht ist, sind die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen wie an einem Fahrzeug ohne Gasanlage zu ergreifen.
Falls bei den Arbeiten jedoch Gas austreten kann, muss am Arbeitsplatz mindestens ein 3-facher Luftaustausch in der Stunde eingehalten werden, damit eine Gaskonzentration unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) eingehalten wird (aus einem Liter Flüssiggas entstehen ca. 260 Liter Gasphase und hieraus wiederum eine explosionsfähige Atmosphäre von bis zu 17 m³). Da dies allerdings nicht an jeder Stelle des Fahrzeugs sicher eingehalten werden kann, müssen im Bereich des Gasarbeitsplatzes Zündquellen vermieden werden. Rauchen ist hier selbstverständlich verboten, des Weiteren elektrische Funken, elektrostatische Entladungen und heiße Oberflächen. Schweißen oder Tätigkeiten mit einem Winkelschleifer dürfen hier ebenfalls nicht durchgeführt werden. In der Nähe müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen (Brandklasse C) bereitgestellt werden.
Die Beantwortung der Frage nach der Ausführung der Belüftungsanlage gestaltet sich schwierig, da die Gase teilweise unterschiedliche Eigenschaften besitzen. Erdgas und Wasserstoff sind leichter als Luft, daher muss die Entlüftung im Dachbereich erfolgen. Die Zuluft wiederum befindet sich in Bodennähe.
Flüssiggas (LPG) wiederum ist schwerer als Luft. Deshalb dürfen sich im Umkreis von 3 m um das Tankentnahmeventil herum keine Vertiefungen oder Bodenöffnungen befinden, in die das Gas fließen kann. Der Arbeitsplatz und der Abstellplatz für Flüssiggasfahrzeuge muss über Erdgleiche liegen. Zusätzlich hierzu dürfen Gasanlagen nicht über unbelüfteten Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen geöffnet werden.
Ein Gastank (unabhängig von der Art des Gases) darf nicht in Räumen geleert werden. Auch bei einer 3-fachen Luftwechselrate pro Stunde kann in diesem Fall das freigesetzte Gas nicht ausreichend verdünnt werden.
Mitarbeiter, die Arbeiten an Gasanlagen durchführen, müssen eigens hierfür qualifiziert sein. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen und hieraus resultierenden Schutzmaßnahmen in seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Es ist eine spezielle Betriebsanweisung zu erstellen, die auch innerbetriebliche Abläufe (z. B. Abstellplätze), die Tankentleerung oder die Lagerung ausgebauter Tanks beinhaltet. Weiterhin sind auch die Anweisungen der Hersteller zu beachten. Die Mitarbeiter sind mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Neben der Gefahr eines Brandes oder einer Explosion können Flüssiggas und Erdgas auch narkotisierend wirken. Das Einatmen hoher Konzentrationen kann zum Ersticken führen. Der Kontakt von Flüssiggas wiederum kann zu Erfrierungen führen. Daher müssen beim Öffnen einer Gasanlage Schutzhandschuhe und eine Korbschutzbrille getragen werden.