Schwerpunkte der Tätigkeiten von Feuerwehren sind:[1]
1.1 Einsätze bei Bränden und Unfällen
- Notruf 112 führt zu raschem Besetzen der Einsatzfahrzeuge, Anlegen der Schutzausrüstung und sicheres Führen der Fahrzeuge ggf. mit Blaulicht und Signalhorn zum Brand- bzw. Unfallort,
- nach Weisung des Einsatzleiters Vordringen zur Brand- bzw. Unfallstelle, Befreiung der in Not befindlichen Personen aus brennenden oder verrauchten Gebäuden oder Fahrzeugen,
- Befreiung von Personen aus außer Betrieb geratenen Aufzügen bzw. aus verunfallten Fahrzeugen,
- Erstversorgung verletzter Personen und gefühlvoller Umgang mit ggf. weiteren Angehörigen,
- ggf. Anfordern eines Rettungshubschraubers über Rettungsleitstelle,
- Herstellen der Einsatzbereitschaft der erforderlichen Aggregate und Geräte (z. B. Pumpen, Drehleitern, Belüftungsgeräte) durch die verantwortlichen Maschinisten und Aufbringen der entsprechenden Löschmittel,
- bei Verdacht auf Austritt von Chemikalien Durchführung erforderlicher Messungen mit an Bord befindlichen Messgeräten und Veranlassung entsprechender Maßnahmen.
1.2 Einsätze bei Unwetterkatastrophen
- nach Eintreffen der Einsatzfahrzeuge Rettung von Menschen und Tieren aus überfluteten bzw. durch Erdrutsche oder Waldbrände bedrohten Gebäuden, ggf. auch mit Rettungsbooten,
- Erstversorgung verletzter bzw. unter Schock stehender Personen,
- ggf. Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) zur Lageerkundung oder Gefahrstoffmessung.
1.3 Sicherungs- bzw. Brandwachen bei Großveranstaltungen
- Beteiligung an Großveranstaltungen durch Beratung von Fachkräften der Pyrotechnik, Arbeitssicherheit bei Vorbereitung von Groß-, Bühnen- und Innenraumfeuerwerken bzw. Filmaufnahmen,
- Bereitschaft zum sofortigen Handeln bei eintretenden Notfällen (z. B. Ablöschen von Bränden).
1.4 Einsätze in Feuerwehr- und Rettungsleitstellen
- Entgegennahme von Notrufen und Einsatzaufträgen,
- Koordinierung der angeschlossenen Dienste (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Technisches Hilfswerk, Polizei).
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