Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
1.1 Tätigkeitsbereiche
Wesentliche Tätigkeitsbereiche in der Forstwirtschaft sind:
- Vorbereiten des Bodens, mechanische Bodenbearbeitung,
- Sä- und Pflanzarbeiten (Forstpflanzen), standorts- und wurzelangepasste Pflanzverfahren, Förderung der Naturverjüngung (Waldbegründung),
- Düngen zur Verbesserung der Bodenstruktur,
- Schutz des Walds vor Schädlingen und Schadstoffen,
- Gestaltung und Pflege des Walds als Rückzugspunkt für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, planmäßiges Ausholzen von minderwertigen Gehölzen (Biotoppflege),
- nachhaltige Bewirtschaftung,
- maschinelle Holzernte (Fällen, Entasten, Stammholzentrinden in einem Vorgang),
- Rücken, Transportieren, Stapeln und Lagern von Holz,
- Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten,
- Vermessung des Walds (Alter, Höhe und Durchmesser von Bäumen, abgestorbene Holzmengen),
- Auswertung der Ergebnisse mittels EDV,
- Anlegen, Pflegen und Instandsetzen von Waldwegen,
- Erhalten, Schützen und Entwickeln von besonderen Lebensräumen (Biotopen) unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes (Landbau-, Landschaftspflegearbeiten, Instandsetzen von Erholungseinrichtungen),
- Erbringung von Boden-, Luft- und Wasserschutzfunktionen und der Erhalt von Biodiversität,
- Hegen und Jagen des Wilds, Regulierung der Wildbestände,
- Kombination des forstwirtschaftlichen Betriebs mit Tourismus, Landschaftspflege und Erholung.
1.2 Unternehmen
In der Forstwirtschaft werden folgende 3 Arten von Eigentümern des Walds unterschieden:
- Körperschaften,
- Privatpersonen,
- Staat (Bund, Bundesländer),
die auch für seine Bewirtschaftung verantwortlich sind.
Körperschaften können Gemeinden und Städte, öffentlich-rechtliche Stiftungen und Zweckverbände oder auch Universitäten sein. Privatpersonen können sich zu Forstbetriebsgemeinschaften zusammenschließen, um ihren Wald gemeinsam zu bewirtschaften. Staatliche Forstämter übernehmen die Aufgaben zur Bewirtschaftung ihrer Wälder, sind aber auch für die Betreuung von Naturschutz- und Erholungsgebieten innerhalb der Wälder zuständig.
Beschäftigung finden Forstwirte in Forstbetrieben, Forstunternehmen, Baumschulen, forstlichen Dienstleistungsunternehmen, in Unternehmen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landwirtschaftspflege und im Entwicklungsdienst.
Die Ausbildung von Forstwirten dauert i. d. R. 3 Jahre.
Berufsgruppen
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:
- Forstwirt in der Waldbegründung,
- Forstwirt in der Waldernte,
- Forstmaschinenführer,
- Holzrücker,
- Forstwirt im Waldwegebau und in der Landschaftspflege,
- Forstarbeiter in der Samengewinnung,
- Sägewerker,
- Land- und Forstmaschinenmechaniker.