Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.
Werkvertrag | Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) | |
---|---|---|
Vertragsinhalt | Herbeiführen eines bestimmten Arbeitsergebnisses | Überlassen von Arbeitnehmern auf Zeit (Erlaubnis der Agentur für Arbeit muss vorliegen!) |
Vertragserfüllung |
|
|
Vergütung | Herstellungs- oder ergebnisbezogene Vergütung | Vergütung i. d. R. nach geleisteter Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz |
Beschäftigungsstatus |
|
|
Arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsuntersuchungen |
|
Entleiher muss dem Verleiher notwendige Eignungsuntersuchungen bzw. arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge mitteilen und vor Einsatz prüfen, ob die Bescheinigungen vorliegen. |
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) |
|
|
Erste Hilfe |
|
|
Unterweisung |
|
|
Sicherheitstechnische Betreuung | Die Fremdfirma ist für die sicherheitstechnische Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie durch den Betriebsarzt verantwortlich. |
|
Kommunikation |
|
|
Tab. 3: Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen