3.1 Einteilung
Fußschutz ist vorwiegend als Schutz gegen mechanisch, aber auch gegen chemisch, elektrisch oder thermisch bewirkte Verletzungen erforderlich. Entsprechend der Schutzwirkung wird der Fußschutz wie folgt unterschieden:
- Sicherheitsschuhe sind Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S). Siehe auch DIN EN ISO 20345.
- Schutzschuhe sind Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung P). Siehe auch DIN EN ISO 20346.
Berufsschuhe sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O). Siehe auch DIN EN ISO 20347. Die Abb. 2 und 3 zeigen Beispiele für die Bestandteile sowie für die sicherheitstechnische Ausrüstung eines Schuhs.
Abb. 2: Beispiele für Bestandteile eines Schuhs
Abb. 3: Beispiele für sicherheitstechnische Ausrüstungen
Fußschutz wird nach der Schuhform unterschieden in Halbschuh, niedrige, halbhohe, hohe und oberschenkelhohe Stiefel (Abb. 4).
Abb. 4: Schuhformen
Die verschiedenen Schuhformen unterscheiden sich insbesondere durch die verschiedenen Schafthöhen "h". Der Fersenbereich darf bei Schuhen der Klassifizierungsart I (siehe Abschn. 3.3) der Form A (Halbschuh) auch offen sein, beim Berufsschuh sogar bei Form A und B.
3.2 Anforderungen
Die Anforderungen an Fußschutz richten sich nach dem Einsatzbereich. Die einzelnen Anforderungen zu
- Schuhoberteil,
- Futter,
- Lasche,
- Laufsohle,
- Brandsohle,
- Zehenkappe,
- Rutschhemmung,
- Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme beim Schuhobermaterial,
- Profilierung, Kontaktwärme und Kraftstoffbeständigkeit bei der Laufsohle,
- Durchtrittsicherheit,
- elektrischer Durchgangswiderstand des Schuhunterbaues,
- Schuhe mit wärmeisolierendem Unterbau (Hitzeschuhe),
- Schuhe mit kälteisolierendem Unterbau,
- Energieaufnahme im Fersenbereich,
- Mittelfußschutz
können dem Anhang 4 der DGUV-R 112-191 entnommen werden.
3.3 Kennzeichnung
Die Kennzeichnung der Schuhe erfolgt zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach den Normen der Reihen DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347. Die Kennzeichnung muss enthalten:
- Schuhgröße,
- Zeichen des Herstellers,
- Typbezeichnung/Artikelnummer des Herstellers,
- Herstellungsdatum,
- Nummer der Europäischen Norm, z. B. "EN ISO 20345: 2004"
- für möglicherweise vorhandene zusätzliche sicherheitstechnische Ausrüstungen sind die Kennzeichnungssymbole nach Tab. 1 oder das Kurzzeichen nach Tab. 2 zu verwenden (siehe unten),
- falls erforderlich Piktogramm.
Die CE-Kennzeichnung besteht aus dem Kurzzeichen "CE" ("CE" = Communauté européenne = Europäische Gemeinschaft) und besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller einschlägigen EG-Richtlinien erfüllt.
Es gibt bei Berufs-, Schutz- und Sicherheitsschuhen Grundanforderungen, die wie folgt klassifiziert werden:
I: Schuhe aus Leder oder anderen Materialien, hergestellt nach herkömmlichen Schuhfertigungsmethoden (z. B. Lederschuhe).
II: Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (Gummistiefel, Polymerstiefel – z. B. aus Polyurethan (PUR) – für den Nassbereich).
Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe gehören mindestens der Zertifizierungskategorie II an. Für sie muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen.
Nach DIN EN ISO 20344 bis DIN EN ISO 20347 gibt es die in Tab. 1 aufgeführten Symbole der Schutzfunktionen.
A |
Antistatische Schuhe |
AN |
Knöchelschutz |
C |
Leitfähige Schuhe |
CI |
Kälteisolierung |
CR |
Schnittschutz |
E |
Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
FO |
Kraftstoffbeständigkeit |
HI |
Wärmeisolierung |
HRO |
Verhalten gegenüber Kontaktwärme |
I |
Elektrisch isolierende Schuhe |
M |
Mittelfußschutz |
P |
Durchtrittsicherheit |
WR |
Wasserdichtheit |
WRU |
Wasserdurchtritt und -aufnahme |
Tab. 1: Kennzeichnungssymbole gemäß Tabelle 9 Anhang 2 DGUV-R 112-191
Bei Schuhen mit mehreren Zusatzanforderungen führt die Kennzeichnung mit den einzelnen Kennzeichnungssymbolen zu Schwierigkeiten. Die Kennzeichnung ist zu umfangreich und für den Verbraucher zu unübersichtlich. Deshalb sind in den Normen der Reihe DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt worden (Tab. 2).
Sicherheitsschuh S Grundanforderungen (200‐J‐Zehenkappe) |
SB I, II |
S1 I |
S2 I |
S3 I |
S4 II |
S5 II |
Schutzschuh P (100‐J‐Zehenkappe) |
PB |
P1 |
P2 |
P3 |
P4 |
P5 |
Berufsschuh O (keine Zehenkappe) |
- |
O1 |
O2 |
O3 |
O4 |
O5 |
Dabei bedeutet: |
|
B = keine Zusatzanforderung |
1 = geschlossener Fersenbereich; Antistatik; Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
2 = 1 + Schutz gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme |
3 = 2 + Durchtrittsicherheit; profilierte Laufsohle |
4 = Antistatik; Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich |
5 = 4 + Durchtrittsicherheit der Sohle; profilierte Sohle |
Tab. 2: Kurzzeichen für die Kennzeichnung der meistbenutzten Kombinationen von sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen
3.4 Sonderschuharten
3.4.1 Schuhe für lose Einlagen
Schuhe für lose Einlagen sind für diejenigen gedacht, die orthopädisc...