4.1 Durchführung
Vor der Auswahl und der Benutzung von Fußschutz hat der Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet:
- Art und Umfang der Gefährdungen,
- Gefährdungsdauer und
- persönliche Voraussetzungen des Versicherten.
Eine Gefährdung ist dabei nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden, sondern dann vorhanden, wenn mit Fußverletzungen zu rechnen ist, insbesondere durch
- Stoßen,
- Einklemmen,
- umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,
- Hineintreten in spitze Gegenstände,
- Hitze oder Kälte,
- Chemikalien,
- Hochdruckstrahlarbeiten,
- Arbeiten mit handgeführten Kettensägen.
Als Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung kann z. B. die Checkliste "Gefährdungsbeurteilung Fußschutz" verwendet werden.
Die Benutzung des jeweiligen Fußschutzes muss sich nach der Art der Gefährdungen richten. Diese sind zwar ihrer Art nach bekannt, unbekannt ist jedoch, wann sie tatsächlich auftreten. Fußschutz ist deshalb vorbeugend immer dann zu benutzen, wenn eine Gefährdung nach menschlichem Ermessen nicht ausgeschlossen werden kann. Zum Beispiel können Fahrzeug- und Baumaschinenführer der Gefahr von Fußverletzungen ausgesetzt sein, wenn sie ihr Fahrzeug auf einer Baustelle verlassen. Grundsätzlich wird durch das Tragen von Fußschutz das Führen eines Fahrzeugs nicht beeinträchtigt. Tankwagenfahrer, die verflüssigte Gase (z. B. Propan, Butan) befördern, sollten nur Schuhe mit möglichst glatter Schaftoberfläche tragen. Beim Verschütten flüssiger Gase kann dann die Flüssigkeit ungehindert von der Schuhoberfläche abperlen.
Der zu verwendende Fußschutz muss den Normen der Reihe DIN EN ISO 20345 bis DIN EN ISO 20347 entsprechen. Vor der Auswahl und Benutzung hat der Unternehmer eine Bewertung des von ihm vorgesehenen Fußschutzes vorzunehmen, um festzustellen, ob dieser
- die CE-Kennzeichnung trägt,
- Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
- für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet ist,
- den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügt,
- dem Versicherten angepasst werden kann.
Jeder Mitarbeiter muss seinen eigenen Fußschutz erhalten.
In Tab. 4 werden die durch Fußschutz abzudeckenden Risiken zusammengestellt (vgl. Anhang 1 DGUV-R 112-191).
Risiken |
Ursachen und Art der Risiken |
Bei der Auswahl bzw. Verwendung der Ausrüstung in Bezug auf Sicherheit zu beachtende Faktoren |
DURCH FUßSCHUTZ ABZUDECKENDE RISIKEN |
Mechanische Einwirkungen |
- Herabfallende Gegenstände oder Einklemmen des Vorderfußes
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- Festigkeit des Schuhs im Bereich der Zehen
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- Sturz und Auftreffen mit der Ferse
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- Energieaufnahmevermögen des Absatzes
- Verstärkung der Hinterkappe
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- Treten auf spitze und schneidende Gegenstände
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- Durchtrittsicherheit der Sohle
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Einwirkung auf
- die Knöchel
- den Mittelfuß
- das Bein
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Einwirkung von Elektrizität |
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- Isolierung, Ableitung hoher Spannung
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Thermische Einwirkungen |
- Kälte oder Hitze
- Flüssigmetallspritzer
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- Wärme- bzw. Kälteisolierung
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Chemische Einwirkungen |
- Aggressive Flüssigkeiten oder
- Stäube
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DURCH DIE AUSRÜSTUNG BEDINGTE RISIKEN |
Belastung des Trägers, Behinderung bei der Arbeit |
- Unzulässiger Tragekomfort
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- Schlechte Anpassung des Schuhes an den Fuß
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- Form, Abpolsterung und Größe des Schuhs
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- Schlechte Verdunstung des Schweißes
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- Dampfdurchlässigkeiten und Wasserdampfaufnahme
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- Auf die Verwendung der Ausrüstung zurückführende Ermüdung
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- Eindringen von Regenwasser
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Gesundheits- und Unfallgefahren |
- Schlechte Verträglichkeit
- Mangelnde Hygiene
- Gefahr von Verrenkungen und Verstauchungen durch ungenügenden Fußhalt im Schuh
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- Materialeigenschaften
- Pflegeeigenschaften
- Aussteifung in Querrichtung des Schuhs und im Gelenk, Passform
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Beeinträchtigung der Schutzfunktion durch Alterung |
- Witterung, Umgebungsbedingungen, Reinigung, Benutzung
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- Korrosionsbeständigkeit, Durchbiegefestigkeit und Abriebfestigkeit der Sohle
- Beständigkeit der Ausrüstung gegenüber betrieblichen Beanspruchungen
- Gewährleistung der Schutzfunktion während der Benutzungsdauer
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Elektrostatische Entladung des Trägers unter Funkenbildung |
- Elektrostatische Aufladung
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- Elektrostatische Aufladung
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DURCH DIE VERWENDUNG DER AUSRÜSTUNG BEDINGTE RISIKEN |
Ungenügende Schutzwirkung |
- Falsche Auswahl der Ausrüstung
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- Auswahl der Ausrüstung entsprechend der Art und Höhe der Risiken und der betrieblichen Beanspruchung
- Beachtung der Herstellerinformation (Gebrauchsanleitung)
- Beachtung der Kennzeichnung der Ausrüstung (z. B. Schutzklassen, Kennzeichnung für spezielle Einsatzbereiche)
- Auswahl der Ausrüstung unter Beachtung der individuellen Faktoren des Trägers
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Tab. 4: Durch Schutzschuhe und -stiefel abzudeckende Risiken
Welche Schuhausführung ist auf Baustellen zu verwenden?
Auf Grund der Gefährdungsbeurteilung sind folg...