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Gasfilter / 1.2 Filterklassen

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Gasfilter für Atemanschlüsse gibt es für Vollmasken, Halbmasken, Viertelmasken, Mundstückgarnituren. Nur für die Filtertypen A-Filter, B-Filter, E-Filter und K-Filter gibt es eine Klasseneinteilung in jeweils drei Klassen (A1, A2, A3, ..., K3).

Gasfiltrierende Halbmasken gibt es in den zwei Filterklassen 1 und 2 nur für die Filtertypen FFA, FFB, FFE und FFK.

Gasfilter haben im Gegensatz zu Partikelfiltern bei einer höheren Klasse kein besseres Abscheidevermögen. Gasfilterklassen unterscheiden sich lediglich hinsichtlich ihres Aufnahmevermögens. Den Gasfilterklassen sind unterschiedliche höchstzulässige Gaskonzentrationen zugeordnet (Tab. 2).

 
Gasfilterklasse höchstzulässige Gaskonzentration
1 1.000 ml/m³ (0,1 Vol.-%)
2 5.000 ml/m³ (0,5 Vol.-%)
3 10.000 ml/m³ (1,0 Vol.-%)

Tab. 2: Gasfilterklasse und höchstzulässige Gaskonzentration

Auch Gasfilter dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Gaskonzentration in der Luft den dafür geltenden Grenzwert nur um einen bestimmten Faktor überschreitet. Tab. 3 fasst die in Abschn. 3.3 DGUV-R 112-190 genannten Faktoren zusammen.

 
Gasfiltergerät Vielfaches des Grenzwertes
Gasfiltrierende Halbmaske 30
Halbmaske/Viertelmaske mit Gasfilter 30
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter 400

Tab. 3: Gasfiltergerät und Schutzniveau

 
Praxis-Tipp

Einsatz von Gasfiltern

Für den Einsatz von Gasfiltern sind Tab. 2 und Tab. 3 zu berücksichtigen. Wird z. B. ein A1-Filter mit einer Halbmaske für das organische Gas XYZ (der Grenzwert soll für das Beispiel 50 ml/m³ betragen) eingesetzt, dann gilt: Gasfilter in Verbindung mit einer Halbmaske dürfen bis zum 30-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden. Im Beispiel wären das 1.500 ml/m³. Gasfilter der Filterklasse A1 dürfen maximal bis 1.000 ml/m³ eingesetzt werden. Würde der 30-fache Grenzwert als Arbeitsplatzkonze...

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