Wesentliche Prämissen für die Tätigkeit des Gebäudereinigers sind, dass er

  • das zu reinigende Objekt schonend behandelt,
  • weder Personen noch Sachwerte gefährdet,
  • die Umwelt schützt,
  • in der Lage ist, in Gruppen mit wechselnden Mitarbeitern zu arbeiten, was Teamfähigkeit und soziales Anpassungsvermögen voraussetzt.

Es handelt sich um mittelschwere Tätigkeiten. Schwere Tätigkeitssegmente (Flächenreinigung) werden i. d. R. durch maschinelle Hilfen unterstützt. Teilweise wird bei weiterlaufendem Betrieb gearbeitet (z. B. auf Stationen von Krankenhäusern). Es handelt sich um Tätigkeiten mit vorwiegend wechselnder (dynamischer) Beanspruchung.

Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch:[1]

  • keine Allergien gegen Reinigungsmittel;
  • Schwindelfreiheit infolge häufigen Einsatzes von Hebebühnen bei Außenanlagen;
  • Auswahl spezifischer Reinigungs- und Konservierungsverfahren, Reinigungsmaschinen und -geräte in Abhängigkeit von den zu reinigenden Oberflächen;
  • Durchführen von Reinigungsverfahren, wie z. B. Kehren, Feucht- und Nasswischen, Waschen, Abziehen, Schleifen, Versiegeln, Saugen, Shampoonieren, Entfetten, Neutralisieren;
  • Durchführen von Desinfektionsarbeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der besonderen rechtlichen Bestimmungen;
  • Beurteilen von Maßnahmen zur Hygiene sowie zur Schädlingsbekämpfung und Dekontamination im Bereich des Gesundheits- und Vorratsschutzes;
  • Durchführen von Hygiene- und Dekontaminationsmaßnahmen;
  • Entsorgung kontaminierter Stoffe und Gefahrstoffe;
  • vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung und Abwehr von Schädlingen;
  • Reinigen von Fassaden/Mauerwerk z. B. mittels Hochdruck- und Dampfreinigungsgeräten;
  • Ausführen von Konservierungsarbeiten;
  • Planen, Koordinieren und Dokumentieren o. g. Maßnahmen;
  • Bedienen und Instandhalten von Maschinen und Geräten;
  • Auf- und Abbau von Arbeits- und Traggerüsten;
  • Einsetzen von Fassaden-Befahranlagen und Hubarbeitsbühnen;
  • Beurteilen der Art und Beschaffenheit von Gebäuden, Bauteilen und Ausstattungsgegenständen hinsichtlich der Reinigungs-, Pflege- und Konservierungsarbeiten;
  • Feststellen und Dokumentieren von Oberflächenverschmutzungen und Oberflächenveränderungen;
  • Ermitteln des Bedarfes an Oberflächenbehandlungsmitteln und Dosieren für den Einsatz einzeln und in Kombination mit Desinfektionsmitteln.
[1] Scholz/Wittgens: Gebäudereiniger, Arbeitsmedizinische Berufskunde, S. 427–430, 2. Aufl. 1992.

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