Für die im Schweißrauch enthaltenen Metallverbindungen sind zusätzlich zum Allgemeinen Staubgrenzwert die stoffspezifischen Grenzwerte zu berücksichtigen, sofern diese im jeweiligen Schweißrauch enthalten sind. Beispiele dafür sind: AGW für Kupfer und Kupferverbindungen oder Mangan und Manganverbindungen.
Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen für Cr(VI)-Verbindungen oder Nickeloxid sind bei der schweißtechnischen Bearbeitung von Chrom-Nickel-Stählen und Nickellegierungen relevant. Für die meisten im Schweißrauch enthaltenen Metallverbindungen mit einer vorwiegend toxischen Wirkung sind die Arbeitsplatzgrenzwerte sehr niedrig. Deren Einhaltung führt automatisch zu einer niedrigeren Gesamt-Schweißrauchkonzentration (neue "Obergrenze") im Vergleich zum Grenzwert für A-Staub. Die Obergrenze von 1,25 mg/m³ ist somit nur für die schweißtechnische Bearbeitung von unlegierten und niedriglegierten Stählen maßgebend, die (nur) atemwegs- und lungenbelastende Schweißrauche emittieren.
Weitere relevante stoffspezifische Grenzwerte sind für die Schweißtechnik die AGW für folgende Schadstoffe:
- Zink, Zinkverbindungen (besonders als Zinkoxid) – A-Fraktion,
- zinkhaltige Rauche,
- Blei und seine Verbindungen,
- Kupfer und seine Verbindungen,
- Kupferrauch,
- Mangan und seine anorganischen Verbindungen,
- Ozon.
Für einige Stoffe wurden bereits Expositions-Risiko-Beziehungen (ERB) durch den AGS erarbeitet. Die zugehörigen stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen wurden in der früheren Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 (BekGS 910) veröffentlicht.
Für Chrom(VI)-Verbindungen hat der AGS einen Beurteilungsmaßstab von 1 μg/m³ als Schicht-Mittelwert mit einem Überschreitungsfaktor 8 beschlossen. Auf der BAuA-Homepage ist das Begründungspapier zum Beurteilungsmaßstab von 1 μg/m³ (E) nachzulesen. Weitere Grenzwerte, die in der TRGS 561 genannt sind und deren Einhaltung verbindlich ist, sind wie folgt:
- Beryllium und seine anorganischen Verbindungen: AGW von 60 ng/m³ (A); 140 ng/m³ (E); dieser AGW schützt jedoch nicht vor sensibilisierender Wirkung,
- Nickelmetall: 6 μg/m³ (A),
- Nickelverbindungen, z. B. Nickeloxide (NiO, Ni2O3, NiO2: TK (4:1000) 6 μg/m³ (A); AK (4:10 000) 6 μg/m³ (A); AGW-analoger Wert 6 μg/m³ (A); seit 2018: AK (4:100 000) 1 μg/m³ (A),
- Cobalt und seine Verbindungen: TK 5 μg/m³ (A); AK 0,5 μg/m³ (A),
- anorganische Vanadiumverbindungen: 0,005 mg/m³ (A) und 0,03 mg/m³ (E).
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