1.1 Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Präventionswerkzeug und damit die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die
- systematische und umfassende Untersuchung zur Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen und
- die Ableitung entsprechender Maßnahmen.
Gefährdungen im Unternehmen können sich z. B. ergeben durch Stolperstellen, Laserstrahlen, ungeschützte bewegte Maschinen, Zeitdruck oder fehlende Sachkunde (vgl. § 5 Abs. 3 ArbSchG).
Zu berücksichtigen sind u. a. Gefährdungen und Belastungen, die mit der Benutzung von Arbeitsmitteln (Definition nach § 3 BetrSichV) verbunden sind, und die am Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung entstehen.
Neben dem Normalbetrieb sind insbesondere Instandhaltungsarbeiten und Störungsbeseitigungen zu bewerten.
Weiterhin sind Gefährdungen und Belastungen zu berücksichtigen, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entstehen. Diese müssen nach den in § 6 Abs. 1 GefStoffV beschriebenen Kriterien beurteilt werden:
- Gefährliche Eigenschaften der Stoffe oder Gemische, einschließlich ihrer physikalisch-chemischen Wirkungen;
- Informationen des Lieferanten zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt;
- Art und Ausmaß der Exposition unter Berücksichtigung aller Expositionswege; dabei sind die Ergebnisse der Messungen und Ermittlungen nach § 7 Abs. 8 zu berücksichtigen;
- Möglichkeiten einer Substitution;
- Arbeitsbedingungen und Verfahren, einschließlich der Arbeitsmittel und der Gefahrstoffmenge;
- Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte;
- Wirksamkeit der ergriffenen oder zu ergreifenden Schutzmaßnahmen;
- Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Auch Biostoffverordnung, Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung und andere Verordnungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz fordern, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
1.2 Nutzen der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung soll es dem Unternehmer erleichtern, Schwachstellen in seinem Unternehmen aufzuspüren, besonders an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik.
Mit dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung lassen sich
- Unfallgefahren reduzieren,
- Gefährdungen abbauen, die Ursache von Berufskrankheiten sein können,
- arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden,
- Arbeitsabläufe optimieren,
- Ausfallzeiten reduzieren,
- Kosten senken und
- die Qualität der Produkte sichern und verbessern.
Unfälle und Berufskrankheiten verursachen nicht nur persönliches Leid und hohe Soziallasten. Sie verursachen auch Fehlzeiten der Beschäftigten und Maschinenausfallzeiten, die finanzielle Belastungen für das jeweilige Unternehmen zur Folge haben.