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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen / 2.2 Empfehlungen und Veröffentlichungen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Oliver Walle, Sarah Staut
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Geht es um die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, lassen sich Leitlinien auf der Webseite der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)[1] finden. Die Grundlage bildet die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation", die vertiefenden Informationen zur Beurteilung der psychischen Belastungen finden sich in der "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz". Beide Dokumente vermitteln Arbeitgebern, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Dienstleistern ein Grundverständnis für die Vorgehensweise und zu prüfenden Merkmalsbereiche.

Die bisherigen Veröffentlichungen von offizieller Seite, aber auch weitere aus Literatur und Internet weisen folgende Gemeinsamkeiten und Empfehlungen auf:

  1. Es existiert ein klares Grundverständnis zwischen den Begriffen psychische Belastung und Beanspruchung, die aktuell der DIN-Norm 10075 zu entnehmen ist.
  2. Der Arbeitgeber ist verpflichtet zur Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung, jedoch nur zur Beurteilung der Belastungen, nicht aber der Beanspruchungen.
  3. Auf Basis arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse lassen sich Merkmalsbereiche definieren, innerhalb derer eine psychische Fehlbelastung auftreten kann (vgl. Tab. 2). Grundsätzlich sind psychische Belastungen als neutral zu beurteilen.
  4. Sofern vorhanden, sind Betriebsräte in die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
  5. Bei der Beurteilung von Belastungen können unterschiedliche Präzisionsstufen verwendet werden: Die "Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz" unterscheidet hierbei in orientierende, Screening- oder Tiefenanalyse (sog. Expertenverfahren). Für den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung wird grundsätzlich die Orientierungs- bz...

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