2.1 Aufbau
Um alle relevanten Informationen für die Lösung einer Transportaufgabe zu beschaffen, wird das ADR benötigt. Wenn man gemeinhin vom "ADR" spricht, so sind eigentlich die Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemeint. In diesen Anlagen befinden sich die Vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße. Die Anlagen A und B sind in neun Teile gegliedert. Anlage A besteht aus den Teilen 1–7 und Anlage B aus den Teilen 8 und 9. Jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt. Innerhalb jedes Teils ist die Ziffer des Teils Bestandteil der Kapitel-, Abschnitts- und Unterabschnittsnummer. Z. B. hat der Abschnitt 1 in Kapitel 2 des Teils 4 die Nummer "4.2.1".
2.2 Tabelle der gefährlichen Güter
In 3.2 ADR findet man das Verzeichnis der gefährlichen Güter. Ausgehend von dieser Tabelle kann man sich die übrigen Teile des ADR erschließen. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei den zu transportierenden Gütern um Gefahrgüter handelt. Dazu sind im "Verzeichnis der gefährlichen Güter" für Gefahrgüter UN-Nummern aufgeführt.
Es können jedoch nicht alle Stoffe in der Tabelle aufgeführt sein. Diese nicht namentlich genannten Stoffe, einschließlich Lösungen und Gemische, sind auf der Grundlage der in 2.2. ADR für die verschiedenen Klassen aufgeführten Kriterien entsprechend ihrem Gefahrengrad einer UN-Nummer zuzuordnen. So entstehen Sammeleintragungen wie z. B. "UN 3148 MIT WASSER REAGIERENDER, FLÜSSIGER STOFF, N.A.G." "N.A.G." steht für "nicht anderweitig genannt". Lässt sich der zu transportierende Stoff einer UN-Nummer zuordnen, so handelt es sich um ein Gefahrgut. Gefahrgüter können nicht nur flüssige oder feste Stoffe sein, sondern auch Gegenstände (z. B. Spraydosen). Die Gefahrguttabelle besitzt 20 Spalten unter denen die Codierungen der für den entsprechenden Stoff relevanten Regelungen enthalten sind. Gefahrgüter sind außer den im ADR genannten Stoffen auch die Stoffe oder Gegenstände, die innerstaatlich befördert werden und die in Nr. 1.1 und 1.2 in Anlage 2 GGVSEB genannt sind.
Suche nach UN-Nummer und Gefahrgut
Die Tabelle der gefährlichen Güter im ADR ist nach UN-Nummern geordnet. Dies erschwert natürlich die Suche nach einem Stoff, dessen UN-Nummer nicht bekannt ist. Einige Verlage drucken jedoch mit dem ADR auch eine alphabetisch sortierte Liste ab. Außerdem enthält Abschnitt 3.2 RID eine alphabetisch sortierte Liste. Sollte die Suche erfolglos sein, so kann man z. B. in der Datenbank GEFAHRGUT der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) recherchieren, ob eine Zuordnung zu einer Sammeleintragung erfolgt ist. Beide Quellen sind im Internet zu finden.
Für viele Stoffe gibt es in der Gefahrguttabelle nur eine Eintragung mit einer einzigen UN-Nummer. Vorausgesetzt man kennt die Nummer, ist die Identifizierung der passenden Zeile einfach. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Stoffe, die unter der gleichen UN-Nummer mehrfach aufgeführt sind. Hier muss man sehr genau hinsehen, um die Unterschiede zu erkennen und den relevanten Eintrag herauszufiltern. Unterscheidungen können z. B. hinsichtlich der Verpackungsgruppe oder des Dampfdrucks bestehen. Die nachfolgende Tabelle (Abb. 1) enthält die Kopfzeilen der Gefahrguttabelle und als Beispiel den Eintrag UN 1170 ETHANOL.
Abb. 1: Kopfzeile der Gefahrguttabelle in Kapitel 3.2 ADR und das Beispiel Ethanol (UN 1170)
Die Zahlen in der ersten Zeile unterhalb der Überschriften geben den Abschnitt im ADR an, unter dem die Codierung in der jeweiligen Spalte erläutert wird.