Sie müssen sicherstellen, dass Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln und DGUV-Regelwerk berücksichtigt werden. Fortbildungen helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Die wichtigsten Punkte für eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung sind:

  • Einführung neuer Gefahrstoffe,
  • Änderung der Arbeitsbedingungen (Mengen, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Lüftungsverhältnisse),
  • Schutzmaßnahmen sind nicht genügend wirksam,
  • neue oder geänderte AGW, BGW, ERB oder andere Beurteilungsmaßstäbe in TRGS,
  • geänderte Einstufung,
  • Änderungen im Regelwerk (z. B. GefStoffV, ArbMedVV, TRGS, Regelwerk der Unfallversicherungsträger),
  • Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, z. B. häufige Hauterkrankungen,
  • Unfälle, Erkrankungen, Beinahe-Unfälle, Schadensfälle, kritische Situationen und Zustände, Ergebnisse aus Unfalluntersuchungen (z. B. nach Bränden oder Explosionen),
  • geänderte Sicherheitsdatenblätter.

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