Sie müssen sicherstellen, dass Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln und DGUV-Regelwerk berücksichtigt werden. Fortbildungen helfen, auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Die wichtigsten Punkte für eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung sind:
- Einführung neuer Gefahrstoffe,
- Änderung der Arbeitsbedingungen (Mengen, Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen, Lüftungsverhältnisse),
- Schutzmaßnahmen sind nicht genügend wirksam,
- neue oder geänderte AGW, BGW, ERB oder andere Beurteilungsmaßstäbe in TRGS,
- geänderte Einstufung,
- Änderungen im Regelwerk (z. B. GefStoffV, ArbMedVV, TRGS, Regelwerk der Unfallversicherungsträger),
- Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge, z. B. häufige Hauterkrankungen,
- Unfälle, Erkrankungen, Beinahe-Unfälle, Schadensfälle, kritische Situationen und Zustände, Ergebnisse aus Unfalluntersuchungen (z. B. nach Bränden oder Explosionen),
- geänderte Sicherheitsdatenblätter.
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