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Gefahrstoffe, Schutzmaßnahmen Lagerung / Checkliste

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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  Check OK Bemerkungen
I. Allgemeine Schutzmaßnahmen    
1) Hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, ob sich durch die Lagerung von Gefahrstoffen Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ergeben?   Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird insbesondere auf die TRGS 400 verwiesen.
2) Sind die Verpackungen und Behälter so beschaffen und geeignet, dass vom Inhalt nichts ungewollt nach außen gelangen kann?   Dies ist i. d. R. dann erfüllt, wenn die Gefahrstoffe in den Originalbehältern/Verpackungen lagern, sofern sich diese in einwandfreiem Zustand befinden.
3) Sind die Gefahrstoffe mit einer Kennzeichnung versehen, die ausreichende Informationen über die Einstufung enthält?    
4) Werden Gefahrstoffe ausschließlich in geschlossenen Verpackungen oder Behältern gelagert?    
5) Ist sichergestellt, dass Gefahrstoffe nicht in Behältern aufbewahrt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann?    
6) Werden Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können?  

Dazu gehören insbesondere:

Verkehrswege (u. a. Treppenräume, Fluchtwege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe), Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- oder Sanitätsräume.
7) Befinden sich in unmittelbarer Nähe der Lagerbehälter mit entzündbaren Gefahrstoffen keine wirksamen Zündquellen?    
8) Werden Aerosolpackungen (Spraydosen) und Druckgaskartuschen keiner Erwärmung von mehr als 50 °C ausgesetzt?    
9) Ist sichergestellt, dass Gefahrstoffe nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln einschließlich deren Zusatzstoffen, Kosmetika und Genussmitteln gelagert werden?    
10) Befinden sich Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...

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