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Gefahrstoffe / Zusammenfassung

Dr. Josef Sauer
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Begriff

Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse, die eine oder mehrere der in § 3a Abs. 1 Chemikaliengesetz genannten, in § 3 GefStoffV näher bestimmten Gefahrenklassen aufweisen und den in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dargelegten Kriterien entsprechen. Stoffe sind chemische Elemente oder chemische Verbindungen, die natürlich vorkommen oder hergestellt werden. Dazu gehören auch die zur Wahrung der Stabilität notwendigen Hilfsstoffe und die durch das Herstellungsverfahren bedingten Verunreinigungen, mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können. Gemische sind aus 2 oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen (§ 3 ChemG). Biologische Arbeitsstoffe, wie z. B. Biomüll oder Blutproben, können auch Gefahrstoffe sein. Der Umgang damit ist in der Biostoffverordnung geregelt. Zu den Gefahrstoffen gehören auch z. B. Holzstaub, Ottokraftstoff, Schweißrauche, Dieselmotoremissionen, Narkosegase und Ozon.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Auf europäischer Ebene sind die CLP-Verordnung 1272/2008/EG und die REACH-Verordnung 1907/2006/EG grundlegend.

Die Vorgabe der europäischen Union zur Trennung der Rechtsvorschriften für Hersteller und für Anwender wird auch im Gefahrstoffrecht eingehalten. Wichtige Vorschriften für Hersteller von Gefahrstoffen sind z. B. das Chemikaliengesetz und die Chemikalienverbots-Verordnung. Für Anwender von Gefahrstoffen gelten z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Für biologische Arbeitsstoffe sind darüber hinaus die Biostoffverordnung und die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) grundlegend.

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