Zusammenfassung
Als Gehörschutz bezeichnet man Persönliche Schutzausrüstungen, die die Einwirkung des Lärms auf das Gehör verringern, sodass eine Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich nicht verschlimmert.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen durch Lärm zu rechnen ist, muss den Mitarbeitern Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung). Weitere Vorgaben ergeben sich aus:
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Werden trotz technischer/organisatorischer Maßnahmen die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser muss die Gefährdungen des Gehörs auf ein Minimum verringern. Die maximalen Expositionswerte dürfen auch mit Gehörschutz nicht überschritten werden.
- DGUV-R 112-194 "Einsatz von Gehörschutz": Enthält konkrete Anforderungen an die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Gehörschutz.
- DGUV-I 201-021 "Arbeiten im Gleisbereich": schreibt zugelassenen Gehörschutz vor. Dieser stellt sicher, dass Warnsignale gehört werden können.
- DGUV-I 212-673 "Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" setzt in diesen Arbeitsbereichen zum Hören von Warnsignalen ebenfalls zugelassenen Gehörschutz voraus.
- DGUV-I 212-686 "Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörverlust" richtet sich an den Benutzer von Gehörschutz, der mit dieser Informationsschrift zum Tragen von Gehörschutz motiviert werden soll.
- DGUV-I 212-823"Ärztliche Beratung zum Gehörschutz" richtet sich an den Arbeitsmediziner, der im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 tätig wird.
- DGUV-I 212-024 "Gehörschutz-Information".
- DIN EN 352: Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen.
1 Vermeidung schwerwiegender Folgen
In vielen Fällen zeigt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Tätigkeiten oder Bereiche vorliegen, die den Einsatz von Gehörschutz als individuelle Schutzmaßnahme notwendig machen.
Die Folgen von ungeschützter Lärmeinwirkung sind normalerweise zwar nicht tödlich, aber sehr schwerwiegend, weil eine Lärmschwerhörigkeit nicht geheilt werden kann. Die Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste Berufskrankheit mit negativen Auswirkungen auf den Beruf und das Privatleben. Wer nicht gut hört, der steht abseits. Damit dies nicht passiert, muss Gehörschutz entsprechend ausgewählt und regelmäßig und richtig benutzt werden.
Sicherlich gibt es Unfälle, die durch Lärm verursacht werden. Die Verwendung von Gehörschutz kann ebenfalls zu Unfällen führen. Für beide Punkte liegen jedoch keine statistischen Auswertungen vor. Die Ursache liegt in der Tatsache begründet, dass die Unfallanzeige Lärm oder Gehörschutz als Auswertung nicht vorsieht.
Gehörschutz ist nicht gleich Gehörschutz. Die Grundaufgabe des individuellen Lärmschutzes wird von allen Gehörschutzprodukten erfüllt. Entscheidend für die ausreichende Wirkung ist aber, dass das Gehörschutzprodukt, das den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, auch für den jeweils vorliegenden Lärm geeignet ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Gehörschutzmittel bei besonders lauten Tätigkeiten oder in besonders lauten Betriebsbereichen gem. Betriebsanweisungen, Unterweisung bzw. Kennzeichnung zu tragen.
2 Arten von Gehörschutz
Unterschieden werden:
- Gehörschutzstöpsel: Sie werden direkt im Gehörgang oder in der Ohrmuschel getragen. Sie bestehen aus elastischem Kunststoff, Watte oder plastischer Masse. Sog. Otoplastiken (angepasster Gehörschutz) werden dabei direkt dem Gehörgang der betroffenen Person angepasst.
- Kapselgehörschützer: Sie werden über die Ohren gesetzt. Sie können mit einer elektroakustischen Ausrüstung versehen werden, um u. a. Sprache oder Signale wahrnehmen zu können und ein besseres Richtungshören zu ermöglichen. Schwache Signale und Geräusche (also auch Sprache) werden somit bis auf weniger als 85 dB(A) verstärkt.
- Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtung: Diese Ausführungen ermöglichen z. B. die Sprachverständigung im Rahmen des Funkverkehrs.
- Schallschutzhelme schützen zusätzlich einen Teil des Kopfes gegen Schall.
- Schallschutzanzüge werden bei ≥ 130 dB eingesetzt, da bei diesen Schallpegeln der gesamte Körper gefährdet ist. In diesem Zusammenhang sind dann ggf. auch Schwingungen zu berücksichtigen.
Tab. 1 zeigt Beispiele für Gehörschutz.
Gehörschutzstöpsel |
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Kapselgehörschutz |
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Kapselgehörschutz mit elektronischer Geräuschverstärkung |
Kapselgehörschutz mit integriertem Funkgerät |
Kapselgehörschutz mit Schutzhelmbefestigung |
Otoplastik (angepasster Gehörschutz) |
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Tab. 1: Arten von Gehörschutz (Bilder: 3M, EAR, Infield, Peltor, Sperian)
3 Gefährdungsbeurteilung
Die Forderung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich beim Thema Lärm nicht nur aus dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung, sondern auch aus der L...