Zusammenfassung
Auf Grundlage der Zoneneinteilung im Explosionsschutz werden spezifisch für jede Zone Geräte ausgewählt, die die grundlegenden Anforderungen nach 2014/34/EU erfüllen müssen. Dabei wird zwischen Gerätegruppe und Gerätekategorie unterschieden.
Grundsätzlich existieren nach RL 2014/34/EU 2 verschiedene Gerätegruppen:
- Gerätegruppe I gilt für Geräte zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
- Gerätegruppe II gilt für Geräte zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Die Gerätegruppen sind in der RL 2014/34/EU definiert. Hier ist festgelegt, welche Anforderungen diese Geräte erfüllen müssen und welche Gerätegruppe in welcher Zone verwendet werden darf. Dies wird auch im Technischen Regelwerk zur Betriebssicherheitsverordnung (z. B. TRGS 723 (ersetzt TRBS 2152 Teil 3) ) angewendet. Am 20.4.2016 wurden die Inhalte der RL 2014/34/EU über die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt. Vieles aus der alten ATEX-Richtlinie 94/9/EG ist mehr oder weniger unverändert auch in der neuen Verordnung enthalten. Gerätegruppen, -kategorien und die Entscheidungskriterien für die Zuordnung, die Definitionen für Schutzsysteme und explosionsfähige Atmosphäre und auch Pflichten des Herstellers beim Inverkehrbringen und Kennzeichnen bleiben unverändert. Doch einige Regelungen wurden detaillierter ausgeführt. Hersteller müssen nun die Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Und die Zündgefahrenbewertung findet nun im Rahmen der Risikoanalyse und -bewertung, die im Konformitätsbewertungsverfahren festgeschrieben ist, statt. FAQ-Liste unter www.dekra-exam.eu/images/download/atex/atex_guidance.pdf.
Alle unter der alten ATEX-Richtlinie 94/9/EU ausgestellten Zertifikate sind weiterhin gültig. Seit dem Stichtag 20.4.2016 werden die neuen Zertifikate gemäß ATEX 2014/34/EU ausgestellt.
1 Gerätegruppe I
Gerätegruppe I ist unterteilt in die Gerätekategorien M1 und M2:
- Kategorie M1 gewährleistet ein sehr hohes Maß an Sicherheit. Hierbei sind mindestens 2 unabhängige Schutzmaßnahmen des Gerätes gefordert, bei 2 unabhängigen Fehlern und beim Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre muss Sicherheit gewährleistet sein.
- Kategorie M2 bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Bei schweren Bedingungen und "rauer Behandlung" muss sicherer Betrieb trotzdem gewährleistet sein, bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre sind Geräte dieser Kategorie jedoch abzuschalten.
2 Gerätegruppe II
Für den betrieblichen Explosionsschutz nach GefStoffV ist Gerätegruppe II maßgeblich. Sie ist in 3 Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1 erfüllt sehr hohe Sicherheitsanforderungen. Bei selten auftretenden Gerätestörungen muss sicherer Betrieb gewährleistet bleiben (Zone 0/Zone 20): Fällt eine geräteeigene Schutzmaßnahme aus, muss dies durch mind. eine zweite kompensiert werden können. Beim Auftreten von 2 unabhängigen Gerätefehlern muss immer noch Sicherheit bestehen.
- Kategorie 2 gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit. Diese ist für den Betrieb in Bereichen bestimmt, in denen explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt (Zone 1/Zone 21). Bei zu erwartenden, häufigen Gerätestörungen oder Fehlern muss trotzdem Sicherheit gegeben sein.
- Kategorie 3 bietet ein Normalmaß an Sicherheit und ist für Bereiche bestimmt, in denen explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht auftritt (Zone 2/Zone 22).
Alle Geräte (Gruppen I und II) müssen so gestaltet sein, dass sie mit den vom Hersteller angegebenen Kenngrößen betrieben werden können.
In Gerätegruppe II wird zwischen Geräten unterschieden, die für den Einsatz in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre durch Gas-Luft-Gemische oder Staub-Luft-Gemische geeignet sind.
Geräte für den Einsatz in Bereichen mit möglichen Gemischen aus brennbarem Gas und Luft (Zonen 0/1/2) sind mit dem Zusatzbuchstaben G (= Gas) gekennzeichnet.
Geräte für den Einsatz in Bereichen mit möglichen Staub-Luft-Gemischen (Zonen 20/21/22) müssen mit dem Buchstaben D (= Dust) gekennzeichnet werden. Diese müssen so ausgeführt sein, dass Staub nur an vorgesehenen Stellen in das Gerät eindringen kann.
Tab. 1 enthält eine Übersicht über die Zonen explosionsgefährdeter Bereiche, den geeigneten Gerätekategorien sowie deren Kriterien.
Zone |
Kategorie |
Kriterien |
0 20 |
1G 1D |
Sehr hohe Sicherheitsanforderungen, Explosionssicherheit ist auch bei seltenen Störungen zu gewährleisten |
1 21 |
1G, 2G 1D, 2D |
Hohe Sicherheitsanforderungen, Explosionssicherheit ist auch bei häufigen Störungen zu gewährleisten |
2 22 |
1G, 2G, 3G 1D, 2D, 3D |
Normale Sicherheitsanforderungen, bei normalem Betrieb ist das zu erwartende Auftreten von Zündquellen vermieden |
Tab. 1: Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme gem. Anhang II GefStoffV (G = für Bereiche mit Gas-/Dampf-/Nebel-Luft – Gemischen, D = für Bereiche mit Staub (= Dust)-Luft-Gemischen)
Geräte und Hybride Gemische
Geräte, die für den Einsat...