Andreas Lott, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Wie bei Qualitätsmanagementsystemen ist auch bei der Maschinensicherheit das Prinzip der Rückverfolgbarkeit von großer Bedeutung. Daher muss die technische Dokumentation alle Unterlagen enthalten, die Aufschluss über die Herkunft von Zulieferteilen sowie den Prozess der Entwicklung und Konzipierung der Maschine geben. Außerdem ist der Umfang der Risikobeurteilung anhand entsprechender Dokumente nachzuweisen.
Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet die Betriebsanleitung als Schnittstelle zum Endbenutzer. Ihre Aufgabe ist es, den Benutzer über die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine zu informieren und ihn vor nicht bestimmungsgemäßer Verwendung zu warnen. Auf die nach Ausschöpfung sowohl der Risikominderung durch Konstruktion als auch der technischen Schutzmaßnahmen verbleibenden Restrisiken muss ebenfalls hingewiesen werden.
Die Mindestanforderungen an den Inhalt der Betriebsanleitung sind im Anhang I Nr. 1.7.4 zusammengefasst. Wichtig ist, dass die Betriebsanleitung und die der Sicherheit dienenden Aufschriften an der Maschine in der Sprache des Verwenderlandes geliefert werden müssen. Diese Anforderung steht explizit in Anhang I und ist damit Bestandteil des Gesetzestextes. Sie kann also nicht durch einzelvertragliche Regelung außer Kraft gesetzt werden.
Bei den zusätzlich zu liefernden technischen Unterlagen können sich Hersteller und Betreiber dagegen frei auf eine Sprachversion einigen.
Insgesamt kann die erforderliche technische Dokumentation in drei Gruppen unterteilt werden:
- Die interne technische Dokumentation besteht aus Unterlagen über die Konzipierung und Entwicklung, Rechercheergebnissen (EG-Richtlinien und Normen), Konstruktion, Gefährdungsanalyse, Konformitätsbewertung und Lösungsbeschreibung sowie den Anwendertest der Betriebsanleitung. Diese Unterlagen verbleiben beim Anlagenhersteller und sind der Überwachungsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Die externe technische Dokumentation besteht aus der Betriebsanleitung, die aus Teilanleitungen für Montage, Inbetriebnahme, bestimmungsgemäßen Gebrauch, Wartung und Störungssuche besteht.
- Die dritte Gruppe der technischen Dokumentation bilden die Benutzerinformationen und Hinweise an und auf der Maschine, die auf entsprechende Restrisiken beim Umgang hinweisen.