Dr. rer. nat. Ulrich Welzbacher
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist nach REACH das zweite große Projekt der EU zur Modernisierung des Chemikalienrechts.
Während sich REACH v. a. mit der Gewinnung von Informationen über chemische Stoffe befasst, regelt die CLP-Verordnung die Übermittlung dieser Informationen an die Verwender von Chemikalien. Seit dem 1.12.2010 müssen Stoffe nach dem neuen System eingestuft und gekennzeichnet werden; für Gemische – früher als "Zubereitungen" bezeichnet – gelten die neuen Regelungen seit dem 1.6.2015.
1.1 Bestehende Regelungen
Weltweit gibt es viele unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen.
Schon 1967 erließ die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die Richtlinie 67/548/EWG, mit der sie in Europa den Startschuss für ein einheitliches Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe setzte. Später traten auch Regelungen für die Kennzeichnung von Zubereitungen – in der CLP-Verordnung heute als "Gemische" bezeichnet – hinzu; zuletzt galt hier die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG.
Dieses System gewann mit der Erweiterung der Europäischen Union im Laufe der Jahrzehnte eine immer größere Bedeutung, fand jedoch außerhalb Europas keine Akzeptanz.
Im Transportrecht gibt es seit vielen Jahrzehnten ein weltweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Gefahrgüter, das sich allerdings in vielen Punkten deutlich von dem früheren Europäischen System für Inverkehrbringen und Verwendung unterscheidet.
Mit der Globalisierung der Weltwirtschaft und der Handelsströme zeigte sich jedoch zunehmend die Notwendigkeit, die verschiedenen Kennzeichnungssysteme zu vereinheitlichen, da die bestehende Vielfalt
- Handelshemmnisse für die Wirtschaft,
- einen hohen Aufwand bei der Einstufung nach verschiedenen Kriterien und unterschiedlicher Kennzeichnung sowie
- Unsicherheiten beim Umgang mit Gefahrstoffen für die Verwender
verursachte. Daher lag es nahe, die verschiedenen nationalen Regelungen und die Internationalen Transportvorschriften unter einem einheitlichen Dach zusammenzufassen.
1.2 Internationale Aktivitäten
Die Bestrebungen zur internationalen Vereinheitlichung der verschiedenen Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme zeigten auf der internationalen Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 erste Ergebnisse: Im Rahmen der berühmten "Agenda (Tagesordnungspunkt) 21" wurde beschlossen, ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) zu entwickeln.
Durch eine einheitliche Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen eines solchen Systems sollten Chemikalien überall in der Welt möglichst nach einheitlichen Kriterien bewertet (eingestuft) und in vergleichbarer Weise gekennzeichnet werden.
Im September 2002 – genau 10 Jahre nach der Konferenz von Rio – wurde auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ein Überführungsplan verabschiedet. Darin wurden die Staaten aufgerufen, das Global Harmonisierte System (GHS) sobald wie möglich umzusetzen, damit es im Jahr 2008 voll funktionsfähig ist.
Dieses System musste allerdings von den einzelnen Nationalstaaten in die eigenen Rechtsvorschriften übernommen werden. In Europa geschah dies durch eine Verordnung der Europäischen Union, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und keiner Umsetzung in den einzelnen Ländern mehr bedarf.
Je mehr Länder in der Welt GHS in ihr Rechtssystem übernehmen, desto größer wird der Nutzen für die Unternehmen in diesen Ländern sein. Die europäische Gemeinschaft wollte in diesem Prozess eine Vorreiterrolle einnehmen, um andere Länder zu ermutigen, sich ihr anzuschließen.