Die Einführung eines global harmonisierten Systems zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien bedeutet allerdings nicht, dass die Vorschriften über den Transport und den Umgang mit Chemikalien in allen Ländern und in allen Anwendungsbereichen zukünftig vollständig übereinstimmen werden.

Die Vorgehensweise folgt vielmehr dem sogenannten Baukastenprinzip ("Building Block Approach"): Jeder Regelsetzer kann auf einzelne Teile des UN-Dokuments verzichten. Die Teile, die übernommen werden, müssen allerdings unverändert übernommen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Bestimmungen, deren Regelungsinhalte nicht vom UN-GHS abgedeckt werden, beizubehalten bzw. auch neue Inhalte einzuführen.

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