Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der Verordnung – enthält die Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Gefahrenklassen und ihre jeweiligen Differenzierungen in Gefahrenkategorien. In einem sehr empfehlenswerten Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS – kurz erklärt"[1] erläutert das Umweltbundesamt (UBA) ausführlich an einem Beispiel die Einstufung eines Gemisches nach dem neuen System. Allerdings spiegelt diese Broschüre nur den Rechtsstand von 2013 wider.
Teil 1 dieses Anhangs enthält allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung. Die Teile 2 bis 5 enthalten die Detailregelungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen:
- Teil 2: Physikalische Gefahren,
- Teil 3: Gesundheitsgefahren,
- Teil 4: Umweltgefahren,
- Teil 5: Weitere Gefahren.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen