Anhang I – neben den Stofftabellen der umfangreichste und wohl wichtigste Teil der Verordnung – enthält die Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen in die verschiedenen Gefahrenklassen und ihre jeweiligen Differenzierungen in Gefahrenkategorien. In einem sehr empfehlenswerten Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS – kurz erklärt"[1] erläutert das Umweltbundesamt (UBA) ausführlich an einem Beispiel die Einstufung eines Gemisches nach dem neuen System. Allerdings spiegelt diese Broschüre nur den Rechtsstand von 2013 wider.

Teil 1 dieses Anhangs enthält allgemeine Grundsätze für die Einstufung und Kennzeichnung. Die Teile 2 bis 5 enthalten die Detailregelungen für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen:

[1] Umweltbundesamt (UBA): Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach GHS – kurz erklärt; Kennnummer 3332, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/das_neue_einstufungs-und_kennzeichnungssystem_ghs_neu.pdf.

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