Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung müssen wir über eine Strategie verfügen, die geeignet ist, die Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen wirksam zu begrenzen.
In diesem Kapitel schauen wir uns den Entwicklungsprozess einer Überwachungsstrategie an, die auch eine Priorisierung Ihrer Überwachungsmaßnahmen umfasst.
3.1 Entwicklung eines Vibrationsminderungsprogamms
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollten Methoden zur Expositionsüberwachung festgelegt werden. Während Sie die Schwingungsexposition beurteilen, sollten Sie gleichzeitig über die sie verursachenden Arbeitsprozesse nachdenken. Wenn Sie verstehen, warum Arbeitnehmer starken Schwingungen und Gefährdungen durch ergonomisch ungenügende Arbeitsgestaltung ausgesetzt sind, können Sie Methoden zur Verringerung oder Beseitigung von Gefährdungen einfacher auswählen.
Die wichtigen Schritte in diesem Managementprozess sind folgende:
- Lokalisieren der Hauptschwingungsquellen,
- Lokalisieren der Hauptquellen für stoßhaltige Schwingungen,
- Einteilen dieser Quellen nach ihrem Anteil an der Exposition,
- Ermitteln und Evaluieren von möglichen Lösungen im Hinblick auf Praktikabilität und Kosten,
- Aufstellen von realistischen Zielen,
- Zuweisen von Prioritäten und Erstellen eines "Aktionsprogramms" (Vibrationsminderungsprogramm nach § 10 (4) LärmVibrationsArbSchV),
- Definieren von Zuständigkeiten des Managements und Bereitstellen von angemessenen Ressourcen,
- Umsetzen des Programms,
- Überwachen des Fortschritts,
- Evaluieren des Programms.
Der Ansatz, den Sie wählen, um die Gefährdungen durch Ganzkörper-Schwingungen zu verringern, wird von den praktischen Aspekten Ihrer speziellen Prozesse und dem aktuellen Ausmaß der Exposition abhängen.
Möglicherweise müssen Sie Ihre Überwachung für Arbeitnehmer mit einem besonderen Erkrankungsrisiko ändern. Hierunter fallen beispielsweise Arbeitnehmer, die für durch Schwingungen verursachte Erkrankungen anfälliger sind und bereits Anzeichen für eine sich entwickelnde Erkrankung bei einer Exposition unterhalb des Auslösewertes zeigen.
Die Rahmenrichtlinie bzw. ihre Umsetzung in Deutschland über das Arbeitsschutzgesetz nennt folgende Hierarchie für die Umsetzung eines Programms von Präventionsmaßnahmen:
- Vermeidung von Gefährdungen,
- Beurteilung der unvermeidbaren Gefährdungen,
- Bekämpfung der Gefährdungen an der Quelle,
- Anpassen der Arbeit an den Einzelnen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Auswahl der Arbeitsmittel und Produktionsmethoden und dies vor allem im Hinblick auf eine Verringerung von monotonen Arbeitsvorgängen und Arbeiten mit vorgegebenem Durchsatz sowie auf eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen,
- Berücksichtigung des technischen Fortschritts,
- Austauschen von Gefährlichem gegen Ungefährliches bzw. weniger Gefährliches,
- Entwicklung einer kohärenten umfassenden Präventionspolitik, die der Technologie, der Arbeitsorganisation, den Arbeitsbedingungen, dem Verhältnis der Kollegen untereinander und dem Einfluss der Faktoren aus dem Arbeitsumfeld Rechnung trägt,
- kollektiven Schutzmaßnahmen wird Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen eingeräumt,
- Arbeitnehmer erhalten angemessene Anweisungen.
3.2 Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer
Erfolgreiches Gefährdungsmanagement beruht auf der Mitarbeit und der Einbeziehung der Arbeitnehmer, insbesondere ihrer Vertreter. Arbeitnehmervertreter können ein wirkungsvolles Verbindungsglied in der Kommunikation mit den Beschäftigten sein und Arbeitnehmern helfen, arbeitschutzrelevante Informationen zu verstehen und umzusetzen.
Schmerzen im unteren Rückenbereich können auf eine Kombination mehrerer Faktoren zurückgehen, einschließlich einer Exposition gegenüber Ganzkörper-Schwingungen; aus diesem Grunde kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Lösungen notwendig sein. Einige Lösungen werden sich sehr schnell und problemlos umsetzen lassen. Andere wiederum bringen Änderungen in der Arbeitsorganisation mit sich. Häufig lassen sich diese Themen nur in Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern wirksam regeln.
Zu einer wirkungsvollen Anhörung gehört, dass:
- Arbeitnehmern nützliche Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen übermittelt werden,
- die Arbeitnehmer die Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten darzulegen und zeitnah zur Lösung von Gesundheits- und Sicherheitsthemen beizutragen,
- die Meinung der Arbeitnehmer gewürdigt und berücksichtigt wird.
Die Anhörung kann dazu führen, dass bessere Überwachungslösungen gefunden werden, die für die Arbeitnehmer gut nachvollziehbar sind. Als Arbeitgeber vertrauen Sie darauf, dass die Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Überwachungsmaßnahmen unterstützen. Vorbehaltlich einer angemessenen Schulung und Beaufsichtigung sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die Maschinen ordnungsgemäß einzusetzen und mit dem Arbeitgeber zu kooperieren. Auf diese Weise ist er in der Lage, für ein sicheres Arbeitsumfeld und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, sodass die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit auf ein Minimum reduziert bzw., wo möglich, beseitigt werden. Der Prozess der Anhörung fördert die aktive Beteiligung und Zusamme...