Es ist wichtig, dass Sie Ihr Bedien- und Aufsichtspersonal über folgende Themen informieren:
- mögliche Schädigungen durch den Einsatz der Arbeitsmittel,
- Expositionsgrenzwert und Auslösewert,
- Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung der Vibrationen und aus sämtlichen Vibrationsmessungen,
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdung durch Hand-Arm-Vibrationen,
- sichere Arbeitsverfahren, die die Exposition gegenüber Vibrationen minimieren,
- Gründe, warum Anzeichen von Beschwerden und Schädigungen gemeldet werden müssen und Angabe, wie die Meldung erfolgen soll,
- Umstände, wann Arbeitnehmer Anspruch auf Gesundheitsüberwachung haben,
- Gründe, warum Maschinen mit Wartungsbedarf gemeldet werden müssen und Angabe wie die Meldung erfolgen soll,
- Angabe des Zeitpunkts der Aussonderung von Maschinen und wann eingesetzte Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstungen oder Verbrauchsmaterialien aus dem Verkehr gezogen werden sollen, die zu einer übermäßigen Vibrationsbelastung beitragen können.
Sie verlassen sich darauf, dass die Bediener von vibrierenden Werkzeugen und Verfahren für die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen sorgen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Schutzmaßnahmen sollten Sie sich mit den Arbeitnehmern und deren Vertretern abstimmen. Arbeitnehmer sind zur Zusammenarbeit verpflichtet, wenn Sie Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der europäischen Arbeitschutzrichtlinien zu erfüllen.
Arbeitnehmer sollten mit Arbeitstechniken vertraut gemacht werden, die es ihnen zum Beispiel ermöglichen, übermäßige Kräfte beim Greifen, Andrücken und Führen zu vermeiden und die Werkzeuge sicher und mit optimaler Leistung zu bedienen. Im Rahmen einer Schulung müssen sie ferner ebenfalls lernen zu erkennen, wann eine Maschine gewartet werden muss.
Bei einigen Werkzeugen ist es wichtig, dass sich die Hände des Bedieners zur Vermeidung einer erhöhten Vibrationsbelastung in der richtigen Position befinden. Viele vibrationsreduzierten Werkzeuge, wie Abbruchgeräte mit gefederten Griffen, produzieren hohe Vibrationsemissionen, wenn der Bediener das Werkzeug während des Bedienvorgangs zu stark nach unten drückt (auch Aufbruchhämmer produzieren eine hohe Vibrationsemission, wenn das Werkzeug im Betrieb nach oben gezogen wird, um beispielsweise den Meißel aus einem Loch zu entfernen).
Der Hersteller sollte Sie über sämtlichen Schulungsbedarf informieren und eventuell Bedienerschulungen anbieten. Arbeitnehmer können auch aufgefordert werden, das Werkzeug so lange wie möglich auf dem bearbeiteten Material aufliegen zu lassen (oder bei handgehaltenen Werkstücken auf vorhandenen Auflageflächen) und es mit einem nicht zu festen aber sicheren Griff zu halten.
Schulung und Überwachung sind erforderlich, um sicherzustellen, dass sich die Arbeitnehmer aktiv vor der Entwicklung einer vibrationsinduzierten Erkrankung schützen. Arbeitnehmer sollten ermutigt werden, jedes Symptom, das in Verbindung mit Vibrationen oder dem Einsatz von kraftbetriebenen Werkzeugen etc. stehen kann, zu melden. Wenn sie an einem Programm zur Gesundheitsüberwachung teilnehmen, ist dies eine regelmäßige Gelegenheit für persönliche Gespräche unter vier Augen zum Thema der Vibrationsgefährdung und der Verringerung des Risikos von Schädigungen.
Ferner sollten Arbeitnehmer über die gesundheitlichen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten außerhalb der Arbeit informiert werden. Sie sollten ermuntert werden, das Rauchen aufzugeben oder zu reduzieren, denn Rauchen kann den Blutkreislauf beeinträchtigen. Arbeitnehmern sollte bewusst sein, dass der Einsatz von kraftbetriebenen Werkzeugen beim Heimwerken oder Tätigkeiten wie Motorradfahren zur täglichen Vibrationsexposition hinzukommen und somit das Risiko einer Schädigung durch Hand-Arm-Vibrationen erhöhen.