Begriff

Handmaschinen sind (meist elektrisch) angetriebene Maschinen, die handgeführt werden. Sie werden also nicht an einem festen Platz mit einem Gehäuse oder einer Halterung aufgestellt, sondern können auch im Betrieb bewegt werden. Handmaschinen sind bei vielen gewerblichen Tätigkeiten sehr verbreitet, weil sie effektives Arbeiten ermöglichen und immer mehr Maschinen für unterschiedliche Bearbeitungsverfahren in handlicher Form (oft als Akkugeräte) zur Verfügung stehen. Die hohe Flexibilität und die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten von Handmaschinen führen aber auch zu einem beträchtlichen Unfallgeschehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Handmaschinen sind Maschinen i. S. d. Maschinenverordnung (9. ProdSV), nämlich

"mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind" (§ 2 Abs. 2a 9. ProdSV).

Sie unterliegen damit grundsätzlich denselben Anforderungen wie stationäre Maschinen bzw. solche, die mindestens im Betrieb nicht bewegt werden. Augenfällig wird das dadurch, dass Handmaschinen beim Inverkehrbringen ein CE-Zeichen tragen müssen.

Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk finden sich Hinweise zum Umgang mit Handmaschinen in der DGUV-R 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", in der sämtliche aus Sicht der Unfallversicherungsträger relevanten Betriebsvorschriften an Maschinen zusammengeführt wurden. Die speziellen Risiken und Schutzmaßnahmen bei Handmaschinen werden (soweit vorhanden) dort in den einzelnen maschinentypbezogenen Kapiteln angesprochen.

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