Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1 Bedarf feststellen
Um bestimmte Tätigkeiten sicher ausführen zu können, ist das passende Werkzeug wichtig. Was genau erforderlich ist, kann Bestandteil der Maßnahmenplanung in der standardmäßigen Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsplatzes bzw. Bereiches sein (s. dazu auch § 4 BetrSichV). Ggf. ist auch eine Betriebsanweisung sinnvoll, die festhält, was wo und wie zu benutzen ist.
Nicht ohne das passende Werkzeug
Kartonagen zerlegen: In vielen Betrieben kommen (Roh-)Ware oder Zulieferungen in Kartons an, die in Containern zu entsorgen sind. Wenn keine Presse zur Verfügung steht, müssen die Kartons zerlegt werden, weil sonst das Volumen nicht zu handhaben ist. Das Zerreißen von Kartons mit der Hand ist ausgesprochen mühsam und wegen der üblichen verstärkten Klebebänder unzweckmäßig. Mit einfachen Messern ist die Verletzungsgefahr hoch. Die häufig verwendeten Teppichmesser sind schließlich zum Schneiden auf festen Untergründen und nicht in instabilen und unhandlichen Kartons gedacht. Geeignet sind Sicherheitsmesser mit verdeckter Klinge, mit denen kräftesparend und sicher Kartonagen zerteilt werden können.
Umreifungsbänder trennen: Schwere Güter auf Paletten, in Ballen oder Stapeln werden mit stählernen Umreifungsbändern fixiert. Grundsätzlich lassen diese sich mit jeder Blechschere oder mit einem guten Bolzenschneider trennen. Dann kann es aber passieren, dass die unter Spannung stehenden Bänder hochschnellen und erhebliche Schnittverletzungen auslösen. Daher müssen zum Lösen von Umreifungsbändern Bandschneider eingesetzt werden, die die Bandenden beim Trennvorgang festhalten und gefahrlos entspannen.
Pressverbindungen herstellen: Seilverbindungen werden häufig ausgeführt, indem eine Presskausch (eine Art Manschette) über die zu verbindenden Seilabschnitte gezogen wird und mit hohem Druck darum gepresst wird. Auf ähnliche Weise werden auch Kabelschuhe und Stecker auf Kabel gepresst. Richtig ausgeführt sind diese Pressungen sehr haltbar und schwächen z. B. ein Seil weniger, als es andere Verbindungen tun würden. Diese Art der Verbindung darf aber nur mit genau der für das System jeweils vorgesehenen Presszange bzw. den an den Durchmesser der Kausch angepassten Pressbacken ausgeführt werden. Zwar ließe sich auch mit anderem Werkzeug eine oberflächlich ähnlich aussehende Verbindung herstellen. Sie erreicht aber sicher nicht die vorgeschriebene Festigkeit, was ein hohes Sicherheitsrisiko wäre.
2.2 Qualität
Die Qualitäten, in denen Handwerkzeug angeboten wird, sind sehr unterschiedlich, was schon an den Preisunterschieden erkennbar ist, die zwischen Werkzeugsets vom Discounter und Fachhandelsware bestehen. Auch in der Frage, ob und inwieweit qualitativ hochwertiges Werkzeug wichtig ist, gehen die Meinungen weit auseinander. Argumente wie
- geht doch sowieso bald wieder verloren,
- Schraubenschlüssel ist Schraubenschlüssel, da kann nichts dran verkehrt sein,
- wird nur ganz selten gebraucht,
führen dazu, dass billigem Werkzeug der Vorzug gegeben wird.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass bestimmte Tätigkeiten mit Handwerkzeug auszuüben sind, dann muss das geeignete Werkzeug zur Verfügung stehen, und zwar auch in ausreichender Qualität, weil minderwertiges Werkzeug tatsächlich ein erhöhtes Unfallrisiko birgt, z. B. durch
- Abrutschen von Schraubenköpfen durch schlechte Passung von Schlüsseln,
- Gratbildung an Hämmern oder Meißeln wegen schlechter Materialbeschaffenheit,
- Verbiegen von Zangen,
- Bruch von Werkzeug durch mangelnde Materialbeschaffenheit.
Qualitätssiegel beachten
Unter Sicherheitsaspekten spielt vor allem das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit", das über verschiedene Prüfstellen vergeben wird, eine Rolle.
Ein allgemeines Qualitätssiegel, das auch Rückschlüsse auf einen guten Sicherheitsstandard zulässt, ist das Verbandssiegel des Fachverbandes Werkzeugindustrie e. V. So gekennzeichnetes Werkzeug wurde nach den geltenden Regeln der Technik (u. a. DIN-Normen) gefertigt, was für Qualität und Passgenauigkeit wichtig ist.
Da es sich bei Handwerkzeug nicht um Maschinen im EU-rechtlichen Sinne handelt, muss kein CE-Zeichen vergeben werden.