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Hautschutz: Aufbau von Hautschutzmitteln / 2.3 TRGS

Dr. rer. medic. Michael Lange
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In TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt" werden mit Ausnahme von Infektionskrankheiten der Haut und Strahlenschäden alle Gefährdungen durch resorbierbare und hautgefährdende (ätzende, reizende, sensibilisierende) Stoffe und Feuchtarbeit beschrieben. Die TRGS 401 konkretisiert die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geforderte Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten und die Festlegung von Maßnahmen, v. a. bei der Auswahl und Bewertung von Persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln. Die frühere TRGS 531 "Feuchtarbeit" geht inhaltlich in der thematisch übergreifenden und eher grundlegenden TRGS 401 auf.

In TRGS 401 erstrecken sich die erforderlichen Ermittlungen zu Tätigkeiten und Stoffen mit Hautkontakt auf die Risiko-Sätze mit hautgefährdender Wirkung und mit Hinweis auf die Resorption von Stoffen über die Haut. Die Gefährdungsmatrix in Anlage 4 TRGS 401 erleichtert dabei das Vorgehen.

Praxisrelevant ist die klare Definition von "Hautgefährdend" über die R-Sätze 34, 35, 38 und 66.[1] Erweitert wird die Definition "Hautgefährdend" über die längere/wiederholte Einwirkzeit sowie mechanische Einwirkung von Stoffen, die nicht die formalen R-Satz-Kriterien erfüllen, aber trotzdem als hautgefährdend anzusehen sind.

Bei Ausmaß und Dauer des Hautkontaktes wird unterschieden zwischen kleinflächig (nur Spritzer!) und großflächig (Benetzung der Haut, d. h. unter Praxisbedingungen Befeuchtung der Hand oder ähnlich großer Hautstellen) sowie kurzfristige Einwirkung (< 15 min je Schicht) und längerfristig (> 15 min je Schicht).

Die Gefährdung wird gruppiert in 3 Kategorien: geringe, mittlere und hohe Gefährdung durch Hautkontakt. Bei nur kleinflächigem und kurzfristigem Kontakt mit hautgefährdenden Stoffen des R-Satzes 38 oder 66 ist z. B. nur ein...

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