Hebebänder sind Anschlagmittel, die zum Heben von Lasten mit besonders rutschiger oder empfindlicher Oberfläche geeignet sind, z. B. Walzen, Wellen, Fertigteile, lackierte Teile. Hebebänder bestehen häufig aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Fasern. Beschichtungen oder Überzüge aus Kunststoff werden eingesetzt, um die Abrieb- bzw. Schnittfestigkeit zu erhöhen. Bezogen auf ihr geringes Eigengewicht haben Hebebänder eine hohe Tragfähigkeit. Je nach Art der Vernähung gibt es
- endlose Hebebänder,
- Hebebänder mit Endschlaufen und Endschlaufenverstärkung,
- Hebebänder mit Endbeschlägen.
Beim Einsatz von Hebebändern müssen die gekennzeichneten Endschlaufen im Kranhaken hängen und das Werkstück vom Hebeband aufgenommen werden. Besondere Anwendungshinweise für Hebebänder liefert Abschn. 10 DGUV-I 209-013. Hebebänder aus Draht mit aufvulkanisierter Umhüllung müssen mind. alle 3 Jahre auf Drahtbrüche und Korrosion geprüft werden.
Es gelten die Betriebssicherheitsverordnung, Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 und Abschn. 10 DGUV-I 209-013 "Anschläger". Abb. 1 Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 skizziert anschaulich Anschlagmittel sowie Trag- und Lastaufnahmemittel.
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