Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
1.1 Infektionswege und Symptome
Das Auftreten des Hepatitis-A-Erregers ist eng an die hygienischen Verhältnisse vor Ort gekoppelt. Das Virus ist in Ost- und Südosteuropa und v. a. in Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika weit verbreitet.
Im Norden und Westen Europas sowie in Nordamerika ist der Infektionsdruck gering, aber es kommt auch hier immer wieder zu Krankheitsausbrüchen mit Folgeinfektionen, häufig durch Einschleppung (Auslandreisen, Lebensmitteltransport).
Eine Ansteckung erfolgt immer fäkal-oral, d. h., der Erreger wird von infizierten Personen mit dem Stuhl ausgeschieden und oral aufgenommen:
- über Lebensmittel, die durch Abwässer, Fäkaldüngung oder fehlende Lebensmittelhygiene kontaminiert werden (besonders Muscheln und andere Meeresfrüchte, Wasser/Eis, Obst und Obstsaft, Salate, Gemüse usw.);
- durch infizierte Personen, die das Virus bei mangelnder Hygiene über Hände und weitere Kontaktflächen verbreiten (sog. Schmierinfektion).
Erschwerend kommt hinzu, dass das Virus recht stabil ist und z. B. Temperaturen von 60 ºC bis zu 60 Minuten aushält oder auch im angetrockneten Zustand länger infektiös bleibt.
Die Infektion verläuft in den allermeisten Fällen harmlos und unspezifisch. Nach einer Inkubationszeit von 2 bis 7 Wochen treten häufig grippeähnliche Symptome und Verdauungsbeschwerden auf, selten Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und/ oder der Augäpfel). Oft bleibt die Infektion aber auch unbemerkt, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Da die Infizierten trotzdem als Ausscheider Viren übertragen können, ist die Erkennung und Aufklärung eines Infektionsgeschehens schwierig.
Eine auf den Erreger gerichtete Therapie ist nicht möglich, die Krankheit heilt in aller Regel innerhalb von wenigen Wochen, selten Monaten, folgenlos ab und muss lediglich bei Bedarf auf die Symptome bezogen behandelt werden. Chronische Verläufe der Hepatitis A kommen nicht vor.
Hepatitis A-Impfung
Eine gut verträgliche, wirksame Impfung ist möglich und wird allgemein bei Reisen in Risikogebiete empfohlen.
1.2 Risiko in der Arbeitswelt
Obwohl Hepatitis A eine relativ ungefährliche Infektionskrankheit ist, hat sie doch unter Arbeitsschutzgesichtspunkten einen gewissen Stellenwert. Das hat v. a. damit zu tun, dass Infizierte, auch ohne erkrankt zu sein, das Virus weiter verbreiten können und damit ein Risiko für besonders gefährdete Personengruppen (alte Menschen, Kinder, Immungeschwächte) darstellen können. Besonders betroffene Branchen sind:
Lebensmittelverarbeitung
In der Lebensmittelverarbeitung infizieren sich Menschen vor allem durch den Genuss von rohen oder halbfertigen Lebensmitteln. Dadurch oder durch von außen (Auslandreisen) eingeschleppte Infektionen kann sich Hepatitis A als Lebensmittelinfektion ausbreiten.
Eine Impfung gegen Hepatitis A ist in der Lebensmittelindustrie nicht verpflichtend erforderlich. Allerdings bestehen bei Verdacht und bestehender Infektion weitreichende Beschäftigungsbeschränkungen (§ 42 IfSG) und – falls es z. B. durch einen unerkannten Ausscheider unter dem Personal eines Lebensmittelbetriebs zu Folgeinfektionen kommt – eine verschuldensunabhängige Haftung.
Daher spricht einiges dafür, Beschäftigten vorbeugend Hepatitis A-Impfungen anzubieten, gerade um Einschleppungen aus Urlaubsregionen zu vermeiden. Auf jeden Fall tragen ein gutes Hygienekonzept und die vorgeschriebenen Unterweisungen (§ 43 IfSG) dazu bei, Infektionen mit Hepatitis A bzw. die Ausbreitung des Erregers zu unterbinden.
Gesundheitswesen
Für bestimmte Tätigkeiten im Gesundheitswesen ist eine Vorsorgeuntersuchung im Hinblick auf Hepatitis A verpflichtend (z. B. bei Stuhlkontakt in Einrichtungen der Kinder- und Behindertenpflege, in Laboratorien). Dabei ist eine Impfung anzubieten, die für die Beschäftigten aber nicht verpflichtend ist. Darüber hinaus ist nach arbeitsmedizinischer Beratung eine Impfung auch für andere Bereiche in Erwägung zu ziehen.
Das gilt aus den o. g. Gründen besonders für Personal, das mit Lebensmitteln in allen Arten von Einrichtungen des Gesundheitswesens umgeht (neben Küchenpersonal z. B. auch Stationshilfen, Pflegepersonal, Betreuungspersonal in Schulen für Kinder mit Förderbedarf, ggf. Ehrenamtliche).
Abwasserwirtschaft
Für Personen, die regelmäßig Kontakt zu fäkalbelastetem Abwasser oder entsprechenden Gegenständen haben, gilt ebenfalls die Untersuchungspflicht im Hinblick auf Hepatitis A mit dem entsprechenden Impfangebot. Das betrifft v. a. Installateure und Beschäftigte von Abwasserbetrieben (Kanal- und Kläranlagen). Allerdings ist das Infektionsgeschehen in diesem Bereich tatsächlich äußerst gering, weil die Zahl von Ausscheidern relativ zur Gesamtbevölkerung gering ist und es im Bereich von Kanalisation und Kläranlagen zu einer sehr hohen Verdünnung kontaminierten Materials kommt.
Im Vordergrund sollte auch hier die Einhaltung vorgegebener Hygieneregeln stehen (z. B. Trennung zwischen Berufs- und Privatkleidung, korrekte Reinigung von Kleidung und Material, Händehygiene, Vermeidung von Zerstäubung und Verspritzen von Abwasser usw.), die auch vor anderen tätigk...