Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1 Infektionswege und Symptome
Die Virushepatitis B ist eine durch Blut (prinzipiell auch andere Körperflüssigkeiten) übertragbare Infektion. Auch Hepatitis B verläuft in 90 % der Fälle unproblematisch und wird nicht spezifisch behandelt. Typisch sind Symptome wie Gelbfärbung der Haut, dunkler Urin, auffällig heller Stuhl, Kopf- und Leibschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, allerdings nur bei etwa einem Drittel der Patienten. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mit unspezifischen Symptomen oder ganz ohne Krankheitszeichen. I. d. R. führt eine ausgeheilte Infektion zum lebenslangen Schutz.
Ca. 5-10 % der Hepatitis B-Infektionen gehen allerdings in einen chronischen Verlauf über. Bei Neugeborenen, die während der Geburt von der Mutter infiziert werden können, und bei Kindern sind diese Raten noch erheblich höher. Eine chronische Hepatitis B wird, wenn sie mild verläuft, oft nur überwacht und nicht behandelt. In solchen Fällen geht die Krankheit häufig von selbst zurück, kann jedoch (oft in Zusammenhang mit einer aus anderen Gründen später aufkommenden Immunschwäche) wieder aufflammen. Eine gezielte Heilung mit Medikamenten ist bis jetzt nicht möglich. Allerdings können die Folgen einer Infektion wenn nötig medikamentös unterdrückt werden. Bei einer längerfristig nicht gesteuerten und aktiven Hepatitis B kann es zu erheblichen Gesundheitsschäden kommen, z. B. dauernde Leistungsschwäche oder Folgeerkrankungen wie Leberzirrhose, Leberkrebs sowie eine weitere Hepatitis-Infektion anderer Form (D, siehe unten). Etwa 25 % der an chronischer Hepatitis B-Erkrankten sterben an den Folgen der Infektion.
Hepatitis B ist weltweit eine sehr weit verbreitete Virusinfektion. Man geht von ca. 5 – 7 % der Weltbevölkerung als chronisch an Hepatitis B erkrankt aus. Für etwa ein Drittel der Weltbevölkerung wird angenommen, dass sie durch eine durchgemachte akute Infektion immunisiert sind (in Deutschland 7 %). Weil eine wirksame Impfung möglich ist, konnte in vielen Industrienationen die Zahl der chronisch Infizierten sehr stark reduziert werden (wesentlich auch durch Aufklärung und allgemeine Hygiene). Heute wird die Impfung in Deutschland für Kinder grundsätzlich empfohlen und durchgeführt. In der Gesamtbevölkerung wird mit unter 1 % chronisch Infizierter gerechnet. Gehäuft tritt die Erkrankung bei intravenösem Drogengebrauch, risikoreichem Sexualleben sowie bei Personen aus Ländern mit hohem Infektionsdruck auf (hier oft schon seit Geburt).
2.2 Risiko in der Arbeitswelt
Wegen der Blutübertragbarkeit ist Hepatitis B im Gesundheitswesen von besonderer Relevanz. Pro Jahr ist mit berufsbedingten Infektionen im dreistelligen Bereich zu rechnen (nach BG-Angaben für Hepatitis B und C). Infektionsgefahr besteht grundsätzlich überall da, wo Blutkontakt zu Infizierten möglich ist. Bei Blutentnahmen soll das durch die sog. stichsicheren Werkzeuge vermieden werden, ist aber auch nicht ganz ausgeschlossen (TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege").
Größer ist die Gefahr im Rettungsdienst, im OP-Bereich und bei Entbindungen, wo u. a. Gefahr auch durch verspritztes Blut auf unbedeckten Körperstellen besteht. Für die verschiedenen Risikobereiche und -tätigkeiten im Gesundheitswesen sollten in einer Gefährdungsbeurteilung die entsprechenden Schutzmaßnahmen festgelegt (§ 4 BioStoffV)und Betriebsanweisungen gefasst werden (§ 14 BioStoffV). Dazu gehören
- die üblichen Hygienemaßnahmen wie Vermeidung von Blutkontakt, Tragen von Handschuhen, ggf. Mund- und Augenschutz, korrekte Desinfektionsmaßnahmen;
- die vorbeugende Impfung: Sie muss im Rahmen der entsprechenden Pflichtvorsorge nach ArbMedVV allen Beschäftigten in den oben skizzierten Risikobereichen wie auch bei entsprechenden Labortätigkeiten angeboten werden und ist ausgesprochen sinnvoll;
- die richtige Vorgehensweise nach Expositionen durch Stich- oder Schnittverletzungen oder Kontamination mit infiziertem Blut. Wesentlich ist in solchen Fällen eine schnelle ärztliche Beratung, damit (bei nicht ausreichendem Impfschutz) ggf. eine sog. "postexpositionelle Prophylaxe" eingeleitet werden kann.
Grundsätzlich können Infektionsrisiken auch in anderen Arbeitsbereichen auftreten, z. B. bei Polizei, Justiz und Sozialdienst, wo körperlicher Kontakt mit Personen aus Risikogruppen vorkommt. Vorbeugende Impfungen sollten im Einzelfall erwogen werden.
Hygiene vor Impfung
Immer wenn es zu Blutkontakten mit unbekanntem Infektionsrisiko kommt, können auch andere Erreger wie das HI-Virus (AIDS-Erreger) übertragen werden können. Grundsätzlich darf also ein bestehender Impfschutz gegen Hepatitis B auf keinen Fall dazu verleiten, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen außer Acht zu lassen.
Nur in Berufsfeldern mit anerkanntem Infektionsrisiko (siehe oben) wird eine Hepatitis B-Infektion bei Beschäftigten (auch ohne konkreten Beweis) als Berufskrankheit anerkannt, in anderen Bereichen (auch innerhalb des Gesundheitswesens) wird eine Beweislast des Beschäftigten angenommen. Für Hepatitis B-Infizierte gibt es keine grundsätzli...