Kurzbeschreibung
Die Übersicht gibt einen Überblick über Maßnahmen, die der Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz ergreifen kann oder muss.
Vorbemerkung
Bei Hitze am Arbeitsplatz sind Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nach § 618 BGB allgemein dazu verpflichtet, geeignete Arbeitsräume zur Verfügung zu stellen. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss dort eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen. Vorgaben für Arbeitgeber im Umgang mit hohen Raumtemperaturen finden sich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5).
Steigen Außen- und die Innentemperaturen über 26 Grad Celsius, kann es zu erhöhter Arbeitsschwere und zu einer Gefährdung der Gesundheit, z.B. Kreislaufbelastung kommen, sodass Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen sollten. Die Schutzmaßnahmen sind im Wege einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV individuell festzulegen und umzusetzen. Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein.
Ab 30 Grad Celsius sind Arbeitgeber verpflichtet die Hitze zu reduzieren und müssen Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z.B. geeignete Getränke bereitstellen.
Erreicht die Raumtemperatur mehr als 35 Grad Celsius, darf in Betrieben nur noch gearbeitet werden, wenn spezifische Vorkehrungen, wie z.B. Wasserschleier vorhanden sind. Kann dies nicht gewährleistet werden und besteht keine Möglichkeit die Arbeitnehmer in kühlere Räume umzusetzen, darf für die Zeit der Temperaturüberschreitung nicht gearbeitet werden.
Maßnahmenkatalog
Technische Maßnahmen |
Organisatorische Maßnahmen |
Personenbezogene Maßnahmen |
Raumtemperatur reduzieren:
- durch Klimaanlagen (z.B. auch mobile Klimageräte) oder
- Ventilatoren
- aber Vorsicht: kann gesundheitsgefährdend sein, insbesondere für Allergiker
Richtiges Lüftungsverhalten:
- Lüften am frühen Morgen
- Lüften über Nacht
- Querlüften
Sonnenschutz sicherstellen:
- durch Jalousien
- Beschattung der Fenster (auch nach der Arbeitszeit)
- bei Arbeiten im Freien: Sonnensegel, Schirme
- durch Bereitstellen von Sonnencreme
Wärmequellen reduzieren:
- elektrische Geräte nur bei Bedarf einstellen (z.B. Drucker, Kopierer, Lampen)
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Arbeitszeiten flexibel gestalten
- früherer Arbeitsbeginn
- Arbeitszeit verlagern
- Gleitzeit nutzen
- zusätzliche kurze Pausen einlegen oder
- Verlängerung der Mittagspause ("Siesta")
Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen Rücksicht auf besondere Personengruppen nehmen:
- Schwangere und stillende Mütter
- Personen an Steharbeitsplätzen
- Personen mit Behinderung
- ältere und/oder gesundheitlich gefährdete Mitarbeiter
Frühzeitige Planung von Maßnahmen und in Abstimmung mit:
- Arbeitgeber
- Betriebsrat/Personalrat
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Bekleidungsregeln lockern, um Wärmestau zu vermeiden:
- luftdurchlässige, lockere, helle Kleidung aus Naturmaterialien
- leichtes Schuhwerk
- von "Krawattenzwang" absehen
Spezialbekleidung bereitstellen Getränke bereitstellen:
- Mineralwasser (still, mit wenig Kohlensäure)
- Kräuter- und Früchtetees
- Fruchtsaft-Schorlen
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