• audiometrische Messung der Parameter des Gehörs zur Beurteilung der Hörleistung und ggf. zur Bestimmung des Grades einer vorhandenen Schwerhörigkeit,
  • Ableitung von Schlussfolgerungen zum Tragen von Gehörschutzmitteln an lärmintensiven Arbeitsplätzen anhand der ermittelten audiometrischen Parameter,
  • Empfehlung geeigneter Hörgeräte und PSA gegen eine zu hohe Lärmbelastung und Hilfestellung im Hinblick auf eine Gewöhnung beim Tragen,
  • Angebote zum Testen verschiedener Hörgeräte (subjektive Akzeptanz),
  • Erstellen von Ton- und Sprachaudiogrammen,
  • Erstellen von dreidimensionalen Abbildern, Abnahme von Ohrabdrücken (Ohrabformung) und Herstellen von Ohrpassstücken für Hörgeräte sowie ihre Justierung,
  • Erstversorgung und begleitende Überprüfung der Gerätefunktion und der Kundenzufriedenheit verbunden mit Nachjustierungen der Hörgeräte,
  • Empfehlung geeigneter Mittel für einen Gehörschutz (z. B. Ohrstöpsel, Kapselgehörschützer) und Begleitung bei ihrer Erprobung anhand von Messungen und Bewertungen der auftretenden Schallereignisse,
  • Beratung zu Möglichkeiten des Hörtrainings,
  • ggf. Ferneinstellung und Fernwartung von Hörsystemen mithilfe einer App,
  • Betreuung der Patienten und Hinweise zur Einleitung von Maßnahmen der Rehabilitation,
  • Beratung zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen,
  • Reinigung, Wartung und Instandsetzung von Hörgeräten und Gehörschutzmitteln.
[1] BW Bildung und Wissen: Berufsprofile für die arbeits- und sozialmedizinische Praxis, Hörakustiker, Band 1, S. 612–614.

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