Als organischer Stoff kann Holz von Insekten und Pilzen befallen und zerstört werden. Maßnahmen zum Holzschutz sind
- baulich (konstruktiv),
- chemisch (mit Holzschutzmitteln),
- physikalisch (hohe Temperatur bei Bekämpfungsmaßnahmen),
- Beschichtungen oder
- der Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit (Resistenz).
Baulicher Holzschutz hat Vorrang vor dem Einsatz von Holzschutzmitteln (vgl. DIN 68800 Teil 3). Es eignen sich Hölzer, die eine natürliche Resistenz gegen Pilze, Insekten und/oder Moderfäule besitzen, wie z. B. Teak, Robinie oder Eibe.
Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen müssen Holzschutzmittel verwendet werden, um dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten; dies gilt u .a. für tragende und aussteifende Bauteile, wie z. B. Fachwerke, Pergolen, Stützbalken im Freien, Holzbrücken oder Dachbalken. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Holzschutzmittel ("DIBt-Holzschutzmittel") verwendet werden. Sie sind im "Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Zulassungsbereich: Holzschutzmittel" aufgeführt, das vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegeben und jährlich aktualisiert wird. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden auch die Aspekte Gesundheit und Umwelt bewertet. DIBt-Holzschutzmittel dürfen nur gewerblich verwendet und nur von Fachleuten verarbeitet werden; Anwendungsbereich und Einbringverfahren sind jeweils festgelegt. Lindan und Pentachlorphenol sind wegen ihrer hohen Toxizität nicht mehr zugelassen. Im Ausland hergestellte Hölzer können diese Stoffe jedoch noch enthalten.
Bei nichttragenden Hölzern, wie Holzverkleidungen, Fensterrahmen, Außentüren, Giebelverschalungen oder Zäunen, sollen Beschichtungsstoffe den Wert erhalten oder dienen der Gebrauchstauglichkeit. Es ist im Einzelfall zu entscheiden, ob biozidhaltige Mittel erforderlich sind oder biozidfreie Produkte verwendet werden können, Orientierung bei der Auswahl gibt dann z. B. der "Blaue Engel". Produkte mit RAL-Gütezeichen entsprechen festgelegten Qualitätskriterien.
Keine Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid bzw. Prüfzeugnis verwenden
Produkte ohne Prüfbescheid bzw. -zeugnis wurden weder auf Wirksamkeit geprüft noch einer gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Es ist daher unsicher, ob sie das Holz wirksam schützen bzw. die Gesundheit gefährden.
Keine chemischen Holzschutzmittel in Innenräumen
In Innenbereichen sollten chemische Holzschutzmittel grundsätzlich nicht eingesetzt werden, da Inhaltsstoffe in die Raumluft übergehen und die Gesundheit gefährden können.