Beim Abriss einer Hydraulikleitung oder einem Schlauchplatzer können folgende gefährliche Situationen entstehen:
- Austritt von Druckflüssigkeit unter hohem Druck;
- Aufpeitschen von Schlauchleitungen;
- Wegschleudern von Teilen.
Aufgrund der hohen Drücke in Hydraulikschlauchleitungen, kann das Aufpeitschen, Wegschleudern und der Austritt von Hydraulikflüssigkeiten so stark energiegeladen sein, dass sich Personen, die zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzen können. Abrisse oder Schlauchplatzer können verursacht werden durch:
- unzulässige Druckimpulse,
- unzulässige Druckerhöhung,
- Verschleiß,
- Beschädigung,
- schadhafte Einbindung (schlechte Verbindung).
Maßnahmen
Daher dürfen nur Bauteile verwendet werden, die in Abmessung, Form, Druckstufe und Materialeignung aufeinander abgestimmt sind. Es dürfen auch keine gebrauchten Schläuche wiederverwendet werden. Hydraulikschläuche dürfen nur von Personen mit den erforderlichen Kenntnissen der Vorgaben über das Verfahren neu eingebunden werden. Beim Zusammen- bzw. Umbau sind nur die vom Armaturenhersteller zugelassenen Geräte und Vorrichtungen zu verwenden. Die Schlauchleitungen müssen den Spezifikationen des Maschen-/Anlagenherstellers entsprechen. Ändern sich die Spezifikationen der Maschine bzw. Anlage müssen auch die Anforderungen an die Hydraulikschlauchleitungen überprüft und ggf. angepasst oder ausgetauscht werden.
Einer schlecht verlegten Verbindung kann vorgebeugt werden, indem darauf geachtet wird, dass die natürliche Lage die Bewegungen der Schlauchleitung nicht behindert. Ebenso sind Verdrehungen der Schlauchleitungen, Zugbelastungen durch zu kurze Leitungen, zu geringe Biegeradien und Abrieb an Kanten zu vermeiden. Können von außen schadhafte Einwirkungen auftreten, ist die Schlauchleitung dagegen zu schützen: z. B. durch die Verwendung eines Schutzmantels für die Leitung, Verwendung von Knickschutz und anderen Schlauchführungen, Tritt- und Anfahrschutz, Schutz gegen zu hohe Temperaturen.
Eine wichtige Rolle um Verschleiß vorzubeugen, spielen die Einhaltung bestimmter Lagerbedingungen, sowie die Einhaltung der Austausch-, Prüf- oder Wartungsintervalle. Bei der Lagerung sollten zu geringe Biegeradien vermieden werden. Ansonsten gelten auch hier die Maßnahmen, die zu ergreifen sind um schadhafte Einwirkungen zu vermeiden. Optimal sind hier trockene Lagerräume mit nicht zu großen abweichenden Raumtemperaturen, geschützt vor mechanischen, chemischen und Witterungseinflüssen.
Von der gesetzlichen Unfallversicherung wird eine Verwendungsdauer bei "normal" beanspruchten Hydraulik-Schlauchleitungen von 6 Jahren empfohlen. Diese beinhaltet eine max. Lagerungsdauer von höchstens 2 Jahren. Erhöht beanspruchte Hydraulik-Schlauchleitungen sind nach spätestens 2 Jahren aus dem Betrieb zu nehmen.