Im vorliegenden Leitfaden werden die folgenden Begriffe in der hier festgelegten Bedeutung verwendet:
Aktive Überwachung: Die laufenden Aktivitäten zur Überprüfung, ob die Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz vor Gefährdungen und Risiken und die Vereinbarungen zur Umsetzung des AMS den festgelegten Kriterien entsprechen.
Arbeitgeber: Jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Arbeitnehmer: Jede Person, die regelmäßig oder zeitlich begrenzt Arbeiten für einen Arbeitgeber ausführt.
Arbeitnehmer und ihre Vertreter: Wo der vorliegende Leitfaden auf Arbeitnehmer und ihre Vertreter Bezug nimmt, ist beabsichtigt, dass Vertreter, dort wo sie vorhanden sind, in Beratungen mit einbezogen werden, um so eine angemessene Arbeitnehmerbeteiligung zu erreichen. In einigen Fällen kann es angemessen sein, alle Arbeitnehmer und alle Vertreter einzubeziehen.
Arbeitnehmervertreter: Gemäß dem ILO-Übereinkommen über Arbeitnehmervertreter, 1971 (Nr. 135) sind dies alle Personen, die auf Grund innerstaatlicher Gesetze oder Praktiken als solche anerkannt sind, ob sie
- Gewerkschaftsvertreter sind, d. h. von Gewerkschaften oder deren Mitgliedern bestellte oder gewählte Vertreter, oder
- gewählte Vertreter, d. h. Vertreter, die von den Arbeitnehmern der Organisation gemäß den Bestimmungen innerstaatlicher Gesetze oder Vorschriften oder Tarif- bzw. Betriebsvereinbarungen frei gewählt werden und deren Funktionen sich nicht auf Tätigkeiten erstrecken, die in dem betreffenden Land als ausschließliches Vorrecht der Gewerkschaften anerkannt sind.
Arbeitnehmervertreter für den Arbeitsschutz: Ein Arbeitnehmervertreter, der gemäß nationalen Gesetzen, Vorschriften und Praktiken gewählt oder ernannt wird, um die Interessen von Arbeitnehmern in Arbeitsschutzfragen am Arbeitsplatz zu vertreten.
Arbeitsbedingte Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen und Erkrankungen: Negative Auswirkungen auf die Gesundheit, die durch die Exposition gegenüber chemischen, biologischen oder physikalischen Faktoren, Faktoren der Arbeitsorganisation oder psychosozialen Faktoren bei der Arbeit entstehen.
Arbeitsschutzausschuss: Ein Ausschuss aus Vertretern der Arbeitnehmer für den Arbeitsschutz und aus Arbeitgebervertretern, der gemäß nationalen Gesetzen, Vorschriften und Praktiken auf der Ebene der Organisation eingerichtet wird und tätig ist.
Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS): Eine Reihe miteinander verbundener oder zusammenwirkender Elemente zur Festlegung der Arbeitsschutzpolitik und der Arbeitsschutzziele und zum Erreichen dieser Ziele.
Audit: Ein systematisches, unabhängiges und dokumentiertes Verfahren zur Gewinnung von Nachweisen und zu ihrer objektiven Bewertung, um herauszufinden, in welchem Maße die festgelegten Kriterien erfüllt werden. Es muss sich dabei nicht notwendigerweise um ein unabhängiges, externes Audit (mit einem oder mehreren Auditoren, die nicht der Organisation angehören) handeln.
Befähigte Person: Eine Person, die über eine angemessene Ausbildung und ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit verfügt.
Betriebsgelände: Physischer Bereich, in dem Arbeitnehmer sich auf Grund ihrer Arbeit aufhalten müssen oder in den sie gehen müssen und der der Lenkung eines Arbeitgebers unterliegt.
Gefährdung: Das innewohnende Potenzial zur Verletzung von Menschen oder zur Schädigung ihrer Gesundheit.
Gefährdungsbeurteilung: Eine systematische Bewertung von Gefährdungen.
Kontraktor: Eine Person oder eine Organisation, die gemäß vereinbarten Festlegungen und Bedingungen für einen Arbeitgeber an dessen Arbeitsstätte eine Dienstleistung erbringt.
Organisation: Gesellschaft, Betrieb, Firma, Unternehmung, Einrichtung, Unternehmen, Institution oder Verband oder ein Teil davon, in Form einer Aktiengesellschaft oder nicht, öffentlich oder privatwirtschaftlich, mit eigener Funktion und eigener Verwaltung. Bei Organisationen, die aus mehreren Einzelunternehmen bestehen, kann ein Einzelunternehmen als Organisation definiert werden.
Reaktive Überwachung: Bei der reaktiven Überwachung wird nachgeprüft, ob das unzureichende Funktionieren von Lenkungsmaßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz vor Gefährdungen und Risiken und das unzureichende Funktionieren des AMS, das sich durch das Auftreten von Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Erkrankungen und Vorfällen/Beinaheunfällen zeigt, ermittelt wird und ob etwas dagegen unternommen wird.
Risiko: Eine Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines gefährlichen Ereignisses und dem Schweregrad der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen durch dieses Ereignis.
Risikobeurteilung: Das Verfahren zur Bewertung der Risiken für Sicherheit und Gesundheit, die durch Gefährdungen bei der Arbeit entstehen.
Ständige Verbesserung: Sich wiederholendes Verfahren zur Verbesserung des AMS, um Verbesserungen in Bezug auf die Arbeitsschutzleistung insgesamt zu erreichen.
Überwachung der Arbeitsumgebung: Ein übergreifender Begriff, der die Erm...