Zusammenfassung
Deutsche Übersetzung der "ILO Guidelines on occupational safety and health management systems" (ILO/OSH 2001) (Stand: 21.05.2001).
Der Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO: International Labour Organization) beruht auf international vereinbarten Grundsätzen der drei in der ILO vertretenen Parteien (Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen). Die praktischen Empfehlungen dieses Leitfadens richten sich an alle, die für die Entwicklung von AMS zuständig sind. Die Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich und nicht dazu bestimmt, nationale Gesetze, Vorschriften oder anerkannte Standards zu ersetzen. Für ihre Anwendung ist keine Zertifizierung erforderlich. Auf der Grundlage des ILO-Leitfadens sollen nationale AMS-Leitfäden für die freiwillige Anwendung und systematische Umsetzung von AMS erarbeitet und durch spezifische AMS-Leitfäden (Handlungshilfen, die beispielsweise branchenspezifische Bedingungen berücksichtigen) untersetzt werden. In Deutschland wurde in 2002 ein nationaler Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme entsprechend dem ILO-Modell vorgestellt und publiziert (vgl. Nationaler Leitfaden).
Ansprechpartner:
SafeWork-ILO InFocus Programme on Safety and Health at Work and the Environment International Labour Office (ILO)
4, route des Morillons; CH-1211 Geneva 22; Switzerland
[Vorbemerkung]
Die positive Wirkung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Organisationen sowohl auf die Gefährdungs- und Risikominderung als auch auf die Produktivität wird heute von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern anerkannt.
Der Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beruht auf international vereinbarten Grundsätzen der drei in der IAO vertretenen Parteien. Diese drittelparitätische Vorgehensweise bietet die erforderliche Stärke und Flexibilität und ist eine geeignete Grundlage für die Entwicklung einer nachhaltigen Sicherheitskultur in einer Organisation. Die IAO hat deshalb einen freiwilligen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme erarbeitet, der die Werte und Instrumente der IAO in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern widerspiegelt.
Die praktischen Empfehlungen dieses Leitfadens richten sich an alle, die für das Arbeitsschutzmanagement zuständig sind. Die Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich und nicht dazu bestimmt, nationale Gesetze, Vorschriften oder anerkannte Standards zu ersetzen oder zu erläutern. Für ihre Anwendung ist keine Zertifizierung erforderlich.
Die Organisation des Arbeitsschutzes ist die Verantwortung und die Pflicht des Arbeitgebers. Eine nützliche Vorgehensweise zur Erfüllung dieser Pflicht ist die Umsetzung des vorliegenden Arbeitsschutzmanagementsystems. Die IAO hat mit diesem Leitfaden ein praxisorientiertes Instrument geschaffen, das Organisationen und zuständige Stellen bei der ständigen Verbesserung der Arbeitsschutzleistung unterstützen soll.
1 Ziele
1.1 Der vorliegende Leitfaden soll dazu beitragen, Arbeitnehmer vor Gefährdungen zu schützen und arbeitsbedingte Verletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Erkrankungen, Vorfälle/Beinaheunfälle und Todesfälle zu verhindern.
1.2 Auf nationaler Ebene soll der Leitfaden
- zur Schaffung eines Rahmens für nationale Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) verwendet werden, der vorzugsweise von nationalen Gesetzen und Vorschriften unterstützt wird;
- Orientierung geben für die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen zur stärkeren Einhaltung von Vorschriften und Standards, um eine ständige Verbesserung der Arbeitsschutzleistung herbeizuführen;
- Orientierung geben für die Entwicklung eines nationalen AMS-Leitfadens und spezifischer AMS-Leitfäden, um den tatsächlichen Bedürfnissen von Organisationen, abhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Aktivitäten, gerecht werden zu können.
1.3 Auf der Ebene der Organisation soll der Leitfaden
- Orientierung geben für die Integration von AMS-Elementen in die Organisation als Teil der Politik- und Managementvereinbarungen;
- alle Angehörigen der Organisation, insbesondere Arbeitgeber, Inhaber, das Management, Arbeitnehmer und ihre Vertreter motivieren, angemessene Arbeitsschutzmanagementprinzipien und -verfahren anzuwenden, um die Arbeitsschutzleistung ständig zu verbessern.
2 Rahmen für nationale Arbeitsschutzmanagementsysteme
2.1 Nationale Politik
2.1.1 Es sollten eine oder, soweit angemessen, mehrere zuständige Stellen benannt werden, die eine widerspruchsfreie nationale Politik zur Einführung und Förderung von AMS in Organisationen formulieren, umsetzen und in regelmäßigen Abständen überprüfen. Dies sollte in Beratung mit den maßgeblichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und, soweit angemessen, weiteren Institutionen erfolgen.
2.1.2 Die nationale Politik zu AMS sollte allgemeine Prinzipien und Verfahren festlegen mit dem Ziel,
- die Umsetzung und Integration...