Das Bergamt ist zuständig für die der Bergaufsicht unterstehenden Anlagen und Betriebsbereiche hinsichtlich der Wahrnehmung der unter § 3 Nummer 2 bis 4 sowie unter § 4 Absatz 1 Nummer 1 genannten Aufgaben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge