Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind tieffrequente Geräusche im Frequenzbereich bis 90 Hz charakteristisch. Sie schließen damit den Bereich für Infraschall von 1-20 Hz ein. Den Infraschallanteil eines Geräusches kann man aus der Differenz von unbewertetem und C-bewertetem Schalldruckpegel ermitteln.
Typische Aggregate und Maschinen, die Infraschall emittieren, sind neben den bereits einleitend genannten Quellen
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte),
- Heizungsanlagen (insbes. Luftwärmepumpen),
- Transformatorenstationen,
- (Mini-) Blockheizkraftwerke,
- (Klein-) Windenergieanlagen,
- Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen),
- Kolbenkompressoren,
- Gebäudehüllen von Produktionshallen, die von Pressen, Stanzen oder Vibrationsrinnen zu Schwingungen angeregt werden,
- Musikanlagen in Gaststätten und Diskotheken.
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