Gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind tieffrequente Geräusche im Frequenzbereich bis 90 Hz charakteristisch. Sie schließen damit den Bereich für Infraschall von 1-20 Hz ein. Den Infraschallanteil eines Geräusches kann man aus der Differenz von unbewertetem und C-bewertetem Schalldruckpegel ermitteln.

Typische Aggregate und Maschinen, die Infraschall emittieren, sind neben den bereits einleitend genannten Quellen

  • Raumlufttechnische Anlagen,
  • Kühlaggregate (Lüftungsanlagen, Klima- und Kühlgeräte),
  • Heizungsanlagen (insbes. Luftwärmepumpen),
  • Transformatorenstationen,
  • (Mini-) Blockheizkraftwerke,
  • (Klein-) Windenergieanlagen,
  • Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen),
  • Kolbenkompressoren,
  • Gebäudehüllen von Produktionshallen, die von Pressen, Stanzen oder Vibrationsrinnen zu Schwingungen angeregt werden,
  • Musikanlagen in Gaststätten und Diskotheken.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?