Gemäß der TA Lärm wird bei Einwirkung tieffrequenter Geräusche auf die Notwendigkeit von Innenraummessungen hingewiesen, da durch ungünstige Raumgeometrie eine Pegelerhöhung im Innenraum durch Resonanzen auftreten kann. Es wird ein Standard-Verfahren zur Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräusche im Bereich der Terzbänder mit den nominalen Mittenfrequenzen von 8 Hz bis 100 Hz beschrieben. In Fällen, in denen geräuschbestimmende Anteile im Bereich unterhalb des Terzbandes mit der nominalen Mittenfrequenz 8 Hz auftreten, sollte der Messbereich bis 1 Hz erweitert werden. Das Verfahren kann innerhalb und außerhalb von Gebäuden angewendet werden. Zeitliche und spektrale Auffälligkeiten werden berücksichtigt.

Messgrößen sind die Terzschalldruckpegel LpTerzZeq und die Terzschalldruckpegelverläufe LpTerzZFmax, 1s(nTO). Die Pegelverläufe sind in einem Zeitraster von 1 s zu erfassen.

Als Messgerät kommen Schallpegelmesser infrage, die im Frequenzbereich bis 125 Hz die Anforderungen nach DIN 61672-1 erfüllen und die die in 1 s-Intervallen energieäquivalenten Terzschalldruckpegel erfassen und abspeichern können.

Für die Terzanalyse mit Terzfiltern nach DIN EN 61260 (Terzfilter Klasse 1) ist die Frequenzbewertung Z nach DIN EN 61672-1 notwendig.

Als Messorte kommen unabhängig von der Art der Schallübertragung (Luft- oder Körperschall) innerhalb des Wohngebäudes die am stärksten betroffenen Zonen im schutzbedürftigen Raum nach DIN 4109-1 bei geschlossenen Fenstern und Türen und üblicher Raumausstattung infrage. Der Abstand zu reflektierenden Flächen (z. B. Wänden) muss mindestens 0,5 m betragen.

Für das Mess- und Beurteilungsverfahren sind im Detail die Empfehlungen nach DIN 45680 zu befolgen.

[1] DIN 45680, Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen, 2020-06 (Entwurf).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge