Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
2.1 Betriebliche Gesundheitsberater und Gesundheitsmanager
Betriebliche Gesundheitsberater und -manager verfolgen typischerweise einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bewältigung von Gesundheitsthemen im Unternehmen. Sie beraten zu allgemeinen Themen, wie Ernährung, Bewegung und Stressprävention, und fördern den Gesundheitsschutz im Unternehmen mit entsprechenden Info- und Schulungsangeboten. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Arbeitsprozesse gezielt unter ergonomischen Gesichtspunkten zu analysieren und Beschäftigte darin zu unterstützen, körperlich belastende Tätigkeiten möglichst schonend auszuführen. Auf diese Weise können sie auch Mitarbeitern mit körperlichen Einschränkungen gezielt bei der betrieblichen Wiedereingliederung helfen.
Die Bandbreite der Qualifikationen und persönlichen Arbeitsschwerpunkte der Berater ist groß und hängt von Ausbildungsgang, Spezialisierung und Erfahrung ab. Aktuell gibt es zahlreiche Studiengänge mit den Schwerpunkten Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt, sodass das Angebot an qualifizierten Beratern erfreulich hoch ist.
2.2 Arbeitspsychologen
Schon lange ist in der Arbeitswelt zu beobachten, dass die relevanten Belastungen, die zu Ressourcenverlusten unter den Beschäftigten führen, vermehrt im psychischen Bereich auftreten, anstatt im technisch-körperlichen Bereich. Als Reaktion darauf hat der Gesetzgeber u. a. festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eine Pflichtaufgabe nach Arbeitsschutzgesetz ist (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Arbeitspsychologen sind hierfür besonders qualifiziert. Sie beraten aber auch in vielen anderen Bereichen, in denen psychische Faktoren darüber entscheiden, wie gesund und effektiv Menschen am Arbeitsplatz wirken können. Dazu gehören z. B. Fragen rund um Kommunikation, Teamstrukturen, persönliche Eignung oder Konfliktbewältigung.
2.3 Sozialberater
Wenn schwierige persönliche Lebensumstände dazu führen, dass Beschäftigte ihrer Arbeitstätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können, ist das nicht in erster Linie ein Arbeitsschutzproblem. Im Ergebnis reduziert das jedoch auch die Arbeitskraft im Unternehmen, sodass viele Unternehmen in Employee Assistance Programs (EAP) investieren. Diese bieten Beratung in allen Situationen, die das persönliche Lebensumfeld betreffen, wie Erkrankungen von Beschäftigten oder Familienangehörigen (physisch wie psychisch), Beziehungsschwierigkeiten, Pflege- und Betreuungsbedarf im familiären Umfeld, Überschuldung und vieles mehr. Aber auch in Einzelfällen können betriebliche Sozialberater Beschäftigte darin unterstützen, persönliche Krisen anzugehen und in geeigneter Form Hilfe zu suchen, wovon sowohl Betroffene als auch Unternehmen profitieren.
2.4 Schwerbehindertenvertretungen
Schwerbehindertenvertretungen müssen vom Arbeitgeber in allen Belangen beteiligt werden, die Menschen mit Behinderung betreffen. Innerhalb dieses Rahmens haben sie das Recht, an Arbeitsschutzausschusssitzungen teilzunehmen. Dort bringen sie speziell in Fragen der beruflichen Rehabilitation und der Anpassung von Arbeitsplätzen für leistungsgewandelte Beschäftigte ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein.
2.5 Technische Fachberater
Technische Fachberater steuern wichtige Fachinformationen bei, insbesondere in Fällen, in denen es um sehr komplexe Fragestellungen geht, die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit betreffen. Dies umfasst z. B. Bereiche wie Brandschutz, Lärmschutz, raumakustische Gestaltung oder Umweltschutz. Hier lassen sich praktikable Lösungen oft nur mit spezifischem Fachwissen finden, das im Rahmen der betriebsinternen Arbeitsschutzberatung nicht vorhanden ist.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch andere Berufe oder Funktionsträger im Unternehmen können dazu beitragen, dass das Unternehmen sich in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz weiterentwickelt.
Wozu braucht man einen Juristen im Arbeitsschutz?
Rechtsberater sind sicher keine ständigen Mitwirkenden im Arbeitsschutz. Dennoch kann es an bestimmten Stellen sinnvoll sein, einen Juristen hinzuzuziehen, um gezielten Input zu Arbeitsschutzfragen zu erhalten. Zum Beispiel
- wenn ein kritischer Arbeitsschutzprozess im Unternehmen ins Stocken gerät, weil er als Bühne für Auseinandersetzungen oder Machtkämpfe zwischen Interessenvertretungen genutzt wird,
- wenn den beteiligten Fachexperten im Unternehmen nicht klar ist, wie relevant einzelne Arbeitsschutzfragen in rechtlicher Hinsicht tatsächlich sind – oder eben auch nicht,
- wenn es darum geht, kritisches Verhalten eines einzelnen Beschäftigten am Arbeitsplatz arbeitsrechtlich zu bewerten.