Zusammenfassung

 
Überblick

Betriebsbedingte Ressourcenverluste, wie der Ausfall von Beschäftigten aufgrund von arbeitsbedingten Beeinträchtigungen, verlagern sich zunehmend in vielen Branchen hin zu latenten physischen und psychischen Gesundheitsbelastungen. Diese werden beispielsweise durch intensive Bildschirmarbeit oder mental herausfordernde Arbeitsbedingungen verursacht. Um unter diesen Umständen gute und motivierende Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, braucht ein Unternehmen ein ganzheitliches Verständnis von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Dieses wird durch Fachexperten unterschiedlicher Disziplinen entwickelt und gestaltet, die in der Arbeitsschutzberatung zusammenwirken.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Beratung des Arbeitgebers durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist gesetzlich geregelt: Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG).

§ 1 ASiG "Grundsatz"

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, dass

  1. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  2. gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
  3. die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

1 Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit – Grundstruktur im betrieblichen Arbeitsschutz

Seit 1974 schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor, dass der Arbeitgeber seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht nur nach eigenem Kenntnisstand nachzukommen hat, sondern dabei die Beratung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen muss – und das verpflichtend in allen Branchen und für alle Unternehmensgrößen.

Traditionell wurde und wird dies immer noch v. a. so verstanden, dass die betriebsärztliche Seite für medizinische Fragen und die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zuständig ist. Gleichzeitig bearbeitet die Fachkraft für Arbeitssicherheit die betriebstechnischen Themen, einschließlich Aufgaben aus der Arbeitsschutzorganisation, wie die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie bei Unterweisungen.

Diese Aufteilung erweist sich als besonders nützlich, wenn ein Unternehmen mit vielen technisch-betrieblichen Risiken konfrontiert ist. Dadurch entstehen spezifische medizinische Anforderungen, wie verschiedene Pflicht- und Angebotsvorsorgen oder Tauglichkeitsfragen, welche die betriebsärztliche Beratung prägen. Andererseits gibt es in solchen Branchen oder Unternehmungen viele Detailfragen auf der technischen Seite zu bewältigen, beispielsweise im Umgang mit speziellen Maschinen, Anlagen oder Gefahrstoffen.

Bedingt durch die globalen Veränderungen der Arbeitswelt verschieben sich die Beratungsschwerpunkte im Arbeitsschutz zunehmend. Das betrifft nicht alle Unternehmen in gleichem Maße, aber insgesamt betrachtet sind die Veränderungen erheblich. Einerseits erfolgen bestimmte Produktionen gar nicht mehr hierzulande, andererseits werden in den verbleibenden Betrieben die betrieblichen Prozesse so angepasst, dass immer weniger Beschäftigte diesen eher technischen Risiken ausgesetzt sind.

Damit gewinnen diejenigen Themen, die sowohl von beiden klassischen Arbeitsschutzprofessionen gleichermaßen und am besten im Verbund bearbeitet werden müssen, immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören z. B. ergonomische und psychische Fragen rund um Bildschirmarbeitsplätze und Mediennutzung, aber auch latente körperliche Belastungen, wie sie beispielsweise in Logistik-Unternehmen im Vordergrund stehen, die im Zuge der Globalisierung an Bedeutung zunehmen.

2 Ergänzende Fachbereiche

2.1 Betriebliche Gesundheitsberater und Gesundheitsmanager

Betriebliche Gesundheitsberater und -manager verfolgen typischerweise einen ganzheitlichen Ansatz bei der Bewältigung von Gesundheitsthemen im Unternehmen. Sie beraten zu allgemeinen Themen, wie Ernährung, Bewegung und Stressprävention, und fördern den Gesundheitsschutz im Unternehmen mit entsprechenden Info- und Schulungsangeboten. Sie sind darüber hinaus in der Lage, Arbeitsprozesse gezielt unter ergonomischen Gesichtspunkten zu analysieren und Beschäftigte darin zu unterstützen, körperlich belastende Tätigkeiten möglichst schonend auszuführen. Auf diese Weise können sie auch Mitarbeitern mit körperlichen Einschränkungen gezielt bei der betrieblichen Wiedereingliederung helfen.

Die Bandbreite der Qualifikationen und persönlichen Arbeitsschwerpunkte der Berater ist groß und hängt von Ausbildungsgang, Spezialisierung und Erfahrung ab. Aktuell gibt es zahlreiche Studiengänge mit den Schwerpunkten Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement in der Arbeitswelt, sodass das Angebot an qualifizierten Beratern erfreulich hoch ist.

2.2 Arbeitspsychologen

Schon lange ist in der Arbeitswelt zu beo...

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