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Kältearbeit

Dipl.-Ing. Andreas Terboven
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter den Begriff Kältearbeit fallen Arbeiten in Industriekälte (z. B. Kühlhäusern) aber auch Tätigkeiten im Freien bei niedrigen Temperaturen. Bei niedrigen Temperaturen gibt der Körper zunehmend Wärme ab. Die Folgen davon können Unterkühlung bis hin zu Erfrierungen sowie rheumatische Erkrankungen sein. Durch Abnahme der Beweglichkeit, insbesondere der Hände, nimmt dabei das Unfallrisiko zu.

1 Kälteschutzkleidung

Bei Kältearbeiten muss geeignete Persönliche Schutzausrüstung getragen werden. Die Schutzkleidung ist entsprechend den Temperaturen, den Verweilzeiten und der jeweiligen Tätigkeit auszuwählen.

Bei Temperaturen über -5 °C kann die normale Arbeitskleidung mit warmer Unterwäsche ausreichend sein. Bei tieferen Temperaturen ist eine besondere Kälteschutzkleidung, ggf. auch für Gesicht, Hände und Füße, erforderlich. Bauarbeitern wiederum ist eine speziell geprüfte Winterschutzkleidung zur Verfügung zu stellen, die gegen Nässe und gegen Kälte schützt. Kälteschutzkleidung ist, wie jede Persönliche Schutzausrüstung, vom Unternehmer bereitzustellen und von den Beschäftigten zu tragen.

2 Tiefkühlräume

In Räumen mit Temperaturen unter -25 °C dürfen sich die Beschäftigten nicht länger als 2 Stunden ununterbrochen aufhalten. Nach dieser Zeit müssen sie den Raum für mind. 15 Minuten zum Aufwärmen verlassen. Sofern der Raum weniger als 15 Minuten verlassen wird, gilt dies nicht als eine Unterbrechung der Aufenthaltszeit. Insgesamt dürfen sich Arbeitnehmer nicht länger als 8 Stunden täglich in Räumen mit Temperaturen unter -25 °C aufhalten.[1]

Sofern bei Temperaturen unter -25 °C gearbeitet wird, müssen die Beschäftigten gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) an der Pflichtvorsorge "Kältearbeiten" (ehem. G 21) teilnehmen. Um diesen Anforderungen zu entgehen, wird in Tiefkühlhäusern (z. B....

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