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Check | Bemerkungen | ||
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1) | Grundsatz: Schutzkleidung, Ausbildung und Aufwärmpausen sind 3 wesentliche Punkte, die bei Kältearbeitsplätzen zu beachten sind. |
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2) | Werden Beschäftigte arbeitsmedizinisch untersucht, sofern sie in Räumen arbeiten, deren Temperatur weniger als ‐25 °C beträgt? | [ ] | |
3) | Tragen Beschäftigte an Kältearbeitsplätzen besondere hierfür geeignete Kälteschutzkleidung einschließlich Unterbekleidung? | [ ] | Die Kleidung ist entsprechend den Temperaturen, den Verweilzeiten und der Beschäftigungsart auszuwählen. Bei Temperaturen über ‐5 °C kann die normale Arbeitskleidung mit warmer Unterwäsche ausreichend sein. Bei tieferen Temperaturen ist eine besondere Kälteschutzkleidung, auch für Gesicht, Hände und Füße, erforderlich. |
4) | Halten sich Beschäftigte ununterbrochen max. 2 Stunden in Räumen mit Temperaturen unter ‐25 °C auf? | [ ] | |
5) | Findet anschließend eine Pause von 15 Minuten außerhalb des Kältearbeitsplatzes statt (Aufwärmzeit)? | [ ] | |
6) | Halten sich Beschäftigte täglich nicht länger als insgesamt 8 Stunden in Räumen mit Temperaturen unter ‐25 °C auf? | [ ] | |
7) | Werden Kühleinrichtungen nur von unterwiesenem und ausgebildetem Personal bedient und gewartet? | [ ] | |
8) | Lassen sich Kühl- oder Gefrierräume von innen öffnen, auch wenn die Tür von außen abgeschlossen wurde (Panikriegel)? | [ ] | |
9) | Wird regelmäßig überprüft (i. d. R. einmal jährlich), dass die Entriegelungen einwandfrei funktionieren? | [ ] | |
10) | Werden die Beschäftigten regelmäßig darauf hingewiesen, vor dem Abschließen von Kühlraumtüren immer zu prüfen, dass sich in den Räumen keine Personen mehr befinden? | [ ] | Beispielsweise im Rahmen der jährlichen Unterweisung. |
11) | Können die Ausgänge der Kühlräume auch bei ausgeschalteter Hauptbeleuchtung aufgefunden werden? | [ ] | Es ist eine Sicherheitsbeleuchtung oder Rettungskennzeichenleuchte vorzusehen, bei kleinen Räumen (bis 100 m²) genügen auch Markierungen aus nachleuchtenden Materialien. |
12) | Werden Personen, die der Gefahr der Unterkühlung ausgesetzt sind, in regelmäßigen Abständen überwacht? | [ ] | Die Überwachung kann dadurch erfolgen, dass einzeln arbeitende Personen in kürzeren Zeitabständen aufgesucht werden oder diese sich melden müssen oder mehrere Personen in Sichtweite arbeiten. |
13) | Werden Mitarbeiter in Räumen unter ‐45 °C nur nach Maßgabe der von der Berufsgenossenschaft im Benehmen mit der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Behörde festgesetzten Aufenthalts- und Aufwärmzeiten beschäftigt? | [ ] | |
14) | Werden Schwangere nicht in Bereichen beschäftigt, in denen eine Temperatur unter ‐5 °C herrscht? | [ ] |
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