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Kettensäger-Schutzkleidung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Umgang mit der handgeführten Kettensäge erfordert je nach Arbeitsaufgabe verschiedene Persönliche Schutzausrüstungen, die gleichzeitig zu tragen sind. Neben Schutzhelm, Gehörschutz, Gesichtsschutz und Schutzhandschuhen sind das insbesondere die Schnittschutzhose, Schnittschutzgamaschen und schnittbeständige Stiefel. Dieses Gesamtpaket an PSA wird auch Kettensäger-Schutzkleidung genannt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die PSA-Benutzungsverordnung regelt grundsätzlich, wann der Unternehmer PSA bereitzustellen hat, wie diese beschaffen sein muss und dass diese von den Beschäftigten zu benutzen ist. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) legt fest, ab welchen Einwirkungen Schutzmaßnahmen gegen gehörgefährdenden Lärm und gegen Vibrationen zu treffen sind. Die DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189) beschreibt die Kettensäger-Schutzkleidung grundlegend.

1 Grundlagen

Arbeiten, die mit einer handgeführten Kettensäge verrichtet werden, schließen in der Regel technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen aus, um die möglichen Gefährdungen zu beseitigen.

Abhängig von den durchzuführenden Arbeiten, sind beim beruflichen Umgang mit der handgeführten Kettensäge unterschiedliche Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen, deren Funktion an anderer Stelle beschrieben ist:

  • Schutzhelm (z. B. bei Fäll- oder Ausästearbeiten),
  • Gehörschutz (i. d. R. liegt gehörschädigender Lärm vor),
  • Gesichtsschutzschirm (wegfliegende Holzsplitter können Augen- und Gesichtsverletzungen hervorrufen),
  • Schutzhandschuhe (Hand- oder Fingerverletzungen durch Holzsplitter),
  • Schutzkleidung gegen Schnittverletzungen durch die handgeführte Kettensäge: Da die Kette einer handgeführten Kettensäge im Schnittbereich ungeschütz...

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