Der Geltungsbereich umfasst u. a. folgende Tätigkeiten und Berufsgruppen:[1]
Tätigkeiten
- Einkauf bzw. Mitwirkung beim Einkauf von Lebensmitteln,
- Erstellen von Speisekarten und Speiseplänen,
- Auswahl der jeweils geeigneten Roh-(Arbeits-)stoffe auf Grundlage technologischer und ernährungsphysiologischer Kenntnisse und Erfahrungen,
- Berechnung der erforderlichen Rezepturen anhand von Maßen, Gewichten, Verlusten, Nähr- und Energiewerten,
- Vor-, Zubereitung und Servieren von warmen und kalten Speisen einschließlich Süßspeisen, Gebäck und Getränken,
- Kalkulieren und Errechnen von Herstellungs- und Verkaufspreisen,
- Einstellen der Geräte und Anlagen in Verbindung mit der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung des Kochprozesses,
- Herstellen von Aufgussgetränken und einfachen Mischgetränken,
- Getränkeausschank,
- Qualitätskontrolle der fertigen Gerichte,
- Vorbereitung und Realisierung von Tischdekorationen,
- Wartung der Küchenmaschinen und -geräte sowie der Kühl-, Gefrier- und Tiefgefrieranlagen,
- Wareneingang, fachgerechte Lagerung und Warenausgabe,
- Warenbestandskontrolle,
- Verwaltung von Schriftstücken und Postbearbeitung,
- Aufräumen und Reinigen des Arbeitsplatzes,
- Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und lebensmittelrechtlicher Grundlagen.
Berufsgruppen
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm insbesondere auf nachstehende Berufsgruppen des Gastgewerbes anwendbar:
- Fachkraft im Gastgewerbe,
- Kellner,
- Hotelfachmann,
- Restaurantfachmann,
- Fachmann für Systemgastronomie,
- Hotelkaufmann.
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