Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sammelt sich daher in Bodennähe an. Nach ASR A3.6 ist eine CO2-Konzentration bis zu 1.000 ppm (0,1 Vol.-%) in der Raumluft grundsätzlich akzeptabel. Der AGW liegt bei 5.000 ml/m³ (5.000 ppm) bzw. 9.100 mg/m³.

3.1 Gesundheitsgefahren

  • Bei zunehmender Konzentration wird zunächst das Atemzentrum zu stärkerer Atmung angeregt. Beobachtet werden auch Kopfschmerzen, Blutdruckanstieg sowie Schwindel und Benommenheit. Steigt die Konzentration weiter an, wird der Atemreflex aufgehoben, Atemstillstand kann die Folge sein. Bei Konzentrationen oberhalb von 10 Vol.-% drohen Bewusstlosigkeit, Krämpfe sowie erhebliche Augenschäden,[1]
  • Erstickungsgefahr bei Arbeiten in Schächten oder Brunnen, wo sich CO2 ansammeln kann,
  • erhöhte Unfallgefahr v. a. in Weinkellern, Brauereitanks, Futtersilos, Brunnen und Jauchegruben durch erhöhte Kohlendioxidkonzentration aus Gärprozessen,
  • bei Hautkontakt mit Trockeneis besteht Erfrierungsgefahr mit Blasenbildung.

3.2 Brand- und Explosionsgefahren

Bei Anwesenheit von CO2 entsteht grundsätzlich keine explosionsfähige Atmosphäre, jedoch kann durch Kontakt mit anderen Stoffen z. B. Metallstäuben eine Explosionsgefahr entstehen.

Bei der Brandbekämpfung in CO2-gefährdeten Bereichen ist das Tragen von umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgeräten zu empfehlen, da CO2 den natürlichen Sauerstoff der Umgebung verdrängt. Durch starke Wärmeeinwirkung, wie z. B. im Brandfall, können CO2-Druckgasflaschen bersten. Im Brandfall gelten deshalb für Druckgasflaschen, die mit Kohlendioxid gefüllt sind, folgende Hinweise bzw. Verhaltensregeln:

  • Wenn möglich und sofern keine Gefahr des eigenen Lebens und der Gesundheit besteht, sind die CO2-Flaschen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
  • Durch starke Hitzestrahlung kann es zum Bersten der Flaschen kommen.
  • Das Rettungspersonal ist auf die möglichen Gefahren hinzuweisen.
  • Gefährdungsbereich verlassen.
  • Durch Kühlung der CO2-Flaschen können zusätzliche Gefährdungen verhindert werden.

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