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Kohlendioxid / 4 Maßnahmen

Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
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4.1 Technische Maßnahmen

Bei der Verwendung von Kohlendioxid in Räumen, in Apparaturen oder in Flaschen sind besondere technische Schutzmaßnahmen zu beachten:

  • Für ausreichende Be-/Entlüftung der Räumlichkeiten sorgen.
  • Absaugung in Bodennähe gewährleisten.
  • Schächte, Kanäle, Bodenöffnung gegen Eindringen von Kohlendioxid schützen.
  • Verwendete Behälter oder Leitungen eindeutig und gut sichtbar kennzeichnen.
  • CO2-Flaschen gegen Umfallen sichern, nicht werfen.
  • CO2-Flaschen auf dauerhafte Dichtheit überprüfen, defekte Flaschen separat entsorgen bzw. für den weiteren Gebrauch sperren.
  • CO2-Flaschen nicht in der Nähe von Flucht- und Rettungswegen lagern.
  • CO2-Flaschen vor direkter Wärmeeinstrahlung schützen.
  • Beim Transport Schutzkappe und Blindmutter anbringen.
  • Für die Lagerung von CO2-Flaschen in Mengen über 50 kg und mehr als eine Flasche spezielle bauliche Anforderungen sowie Anforderungen an den Brandschutz beachten; u. a. dürfen Druckgasbehälter nur in ausreichend be- und entlüfteten Räumen gelagert werden (vgl. Abschn. 10 TRGS 510);

     
    Achtung

    Lagerung maximal möglicher Menge außerhalb von Lagern

    Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im Rahmen der Kleinmengenregelung außerhalb von Lagern gelagert werden darf, darf 1.500 kg nicht überschreiten.

  • Zusammenlagerung gem. Abschn. 13 TRGS 510 möglich.
 
Wichtig

Richtig lüften – nicht nur in Pandemie-Zeiten

Nach ASR A3.6 muss in umschlossenen Arbeitsräumen "gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein". Die Konzentration von Kohlendioxid in der Raumluft gilt dabei als Indikator für die Luftqualität: Wird der Richtwert von 1.000 ppm überschritten, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, z. B. Lüften, Lüftungsplan erstellen bzw. Anzahl der Personen im Raum reduzieren. Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) zur Lüftung sind erforderli...

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