Im Sinne dieser Verordnung sind:
1. |
Bereitstellung auf dem Markt: Bereitstellung auf dem Markt im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, |
2. |
Inverkehrbringen: Inverkehrbringen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. |
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